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17. Jan. 2017
(lifePR) (Düsseldorf, 17.01.2017) Wer kann schon Höchstleistungen erbringen, wenn der Magen knurrt? Viele Arbeitnehmer essen daher nebenbei im Büro. Wenn der Chef das Essen am Arbeitsplatz untersagen will, darf er seine Rechnung nicht ohne den Betriebsrat machen. Denn der hat in dieser Frage ein Mitbestimmungsrecht. Im konkreten Fall hatte der Betreiber eines Callcenters seinen Mitarbeitern das Essen am Arbeitsplatz untersagt. An dieser Entscheidung war der Betriebsrat nicht beteiligt, der Arbeitgeber bestritt sogar, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Der erwirkte vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im einstweiligen Rechtsschutz erfolgreich, dem Arbeitgeber zu untersagen, die Anweisung zu erteilen (LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 7 TaBVGa 520/16).
Brigitta Mehring
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