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Männlich, weiblich, divers: Künftige AGG-Regelungen zu Stellenanzeigen


Männlich, weiblich, divers: Künftige AGG-Regelungen zu Stellenanzeigen

(PREGAS/Hennig) Hamburg, 27. August 2018 – Auch in der Hotellerie ist die künftig AGG-konforme Stellenbezeichnung m/w/d (männlich / weiblich / divers bzw. intersexuell) bereits zu beobachten, wie zuletzt bei B&B Hotels. Hier gilt es nun im HR-Management zu handeln.

Die dritte Geschlechtsoption „divers“ ist künftig auch im Geburtenregister möglich; einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschloss nun die Bundesregierung und kam damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 nach. Bis Jahresende muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein. Ab 2019 sind AGG-konforme Bezeichnungen bei Stellenausschreibungen zu erwarten, sonst drohen womöglich Bußgelder.

Um frühzeitig Abmahnungen und Bußgeldern vorzubeugen – schließlich stehen manche Jobangebote monatelang in Onlineportalen und sind im Nachhinein zu schwerlich zu korrigieren – gilt es frühzeitig zu entscheiden, welche Zusätze bei Stellenausschreibungen zu verwenden sind:

m/w/d m/w/i m/w/a m/w/x

d = divers i = inter a = anders x = Synonym für intersexuell

Welche Auswirkungen die dritte Geschlechtstform auf den Auswahlprozess bei Bewerbungen haben wird, ist offen. Werden sich intersexuelle Menschen frühzeitig „outen“, wird dies Auswirkungen bei gleichen Qualifikationen haben und werden auch hierbei Gender-spezifische Gehaltsunterschiede zu beobachten sein? Es bleibt abzuwarten, ob für intersexuelle Bewerber besondere Minderheiten-Rechte gelten werden. Bislang geht es nur darum, AGG-konforme Stellenofferten zu erstellen, um findigen Geldmachern der Abmahnindustrie vorzubeugen.

Geschrieben von Carsten Hennig

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