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Arbeitserlaubnis für Ukraine-Flüchtlinge im Gastgeber?


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Dresden, 16.03.2022

Derzeit stellen sich viele Arbeitgeber, insbesondere auch aus dem Gastgewerbe die Frage, dürfen Ukraine-Flüchtlinge in meinem Unternehmen arbeiten?


Wer ukrainische Geflüchtete im Gastgewerbe beschäftigen will, braucht unbedingt vor Arbeitsbeginn eine Arbeitserlaubnis, die beim Ausländeramt zu beantrage ist.


Die Geflüchteten selbst benötigen darüber hinaus einen Aufenthaltstitel mit integrierter Arbeitserlaubnis. Entsprechende Anträge können am jeweiligen Wohnort und der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Interessierte Arbeitgeber können hier mitwirken, um schnell und unbürokratisch einen Termin zu vereinbaren.


Gastgeber sollten also unbedingt darauf achten, nur dann ukrainische Staatsbürger zu beschäftigen, die diese Unterlagen vorlegen können.

Weitere Auskünfte und Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums, auch in ukrainischer Sprache unter der Rubrik; "Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine".

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