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Leere Lokale, Stornierungen und Existenzängste - Erste Gastronomen gehen gegen Sperrstunde vor!

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Dresden, 23.11.2021

Mit Beginn der neuen Corona-Maßnahmen wurde in Sachsen und vielen anderen Bundesländern eine Sperrstunde für die Gastronomie eingeführt.

Die Auswirkungen sind katastrophal! Stornierungen, leere Restaurants und Existenzängste, so sieht das Ergebnis dieser Verfügungen aus.

Nach der kurzfristigen Absage der Weihnachtsmärkte sitzen Händler auf ihren Waren, haben tausende Euro in Vorleistung auf die geplanten Ereignisse investiert und wissen jetzt nicht weiter.

Ähnlich sieht es in der Gastro-Branche aus. Bestellte Ware kann nicht umgesetzt werden, weil Veranstaltungen und Reservierungen gerade auch für Firmenweihnachtsfeiern jetzt storniert werden müssen. Die Einschränkungen lassen teilweise kaum Raum, um einen vernünftigen gastronomischen Ablauf sicherstellen zu können. Wieder steht das Problem, die wichtigen Arbeitsplätze zu sichern. Doch wie soll man die Mitarbeiter bei Laune halten, wenn Kurzarbeit und verkürzte Arbeitszeiten den Alltag bestimmen?

Täglich erreichen unsere Redaktion Mitteilungen über Schließungen und veränderte Öffnungszeiten, weil die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes unter diesen Bedingungen überhaupt nicht oder nur noch teilweise rentabel ist.


Doch sind diese Verfügungen der Gastro-Sperrstunde und die 2G-Plus-Regel überhaupt verfassungsmäßig?

Wie jetzt bekannt geworden ist, lässt die italienische Restaurantkette L’Osteria dies zur Zeit rechtlich prüfen und schließt auch eine Klage nicht aus.


Auch das Münchner Steakhouse „Little London“ geht gegen die Corona-Sperrstunde für bayrische Restaurants vor: Inhaber Thomas Hirschberger will einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht München einreichen. „Die geplante Regelung kommt defacto einer Betriebsschließung gleich und fügt den bayerischen Wirten erheblichen Schaden zu“, erklärte der Gastronom. „Es leuchtet uns nicht ein, dass wir bis 22 Uhr Sicherheit garantieren können und uns das der bayerische Staat nach 22 Uhr nicht mehr zutraut. Es gibt daher keinen sachlichen Grund für eine bayerische Corona-Sperrstunde.“


Quelle: Hogapage (L’Osteria/dpa/Abendzeitung/NZ)

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