Mietminderung wegen des Lockdowns für gewerbliche Mieter jetzt möglich!
- Redaktion Lust auf Dresden

- 13. Jan. 2022
- 1 Min. Lesezeit

Dresden, 13.01.2022
Mieter gewerblich genutzter Räume können die Miete aufgrund des Lockdowns mindern, so hat der für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs jetzt entschieden.
Mieter von gewerblich genutzten Räumen, die bisher für die Zeit einer behördlich angeordneten Geschäftsschließung während der COVID-19-Pandemie zur vollständigen Zahlung der Miete verpflichtet waren, können können jetzt einen Anspruch auf Anpassung der Miete haben (Az. XII ZR 8/21)(Az. XII ZR 8/21).
Jedoch müssen bei der Beurteilung immer sämtliche Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
Unterstützungsmaßnahmen, die nur auf Basis eines Darlehens gewährt wurden, bleiben bei der gebotenen Abwägung außer Betracht, weil der Mieter durch sie keine endgültige Kompensation der erlittenen Umsatzeinbußen erreicht.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs kannst du hier Nachlesen.












