Lebensmittelkontrollen schützen den Verbraucher
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Lebensmittelkontrollen schützen den Verbraucher


Was ist los in Dresden und Umgebung - Lebensmittelkontrollen schützen den Verbraucher

Bericht zur amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2017; neue Fortbildung für angehende Lebensmittelkontrolleure in Plauen

Sachsens Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch hat heute (18. Juni 2018) an der Staatlichen Studienakademie Plauen (Vogtlandkreis) den Jahresbericht über die Tätigkeit der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachungsbehörden für das Jahr 2017 vorgestellt.

„Sichere Lebensmittel stehen ganz oben auf der Wunschliste der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der aktuelle Jahresbericht belegt erneut, dass die Lebensmittelüberwachungsbehörden im Freistaat ihre Kontrollaufgaben engagiert, zuverlässig und mit großem Sachverstand wahrgenommen haben. Ich danke dem Kontrollpersonal, die mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass die sächsischen Verbraucher gesundheitlich unbedenkliche und korrekt gekennzeichnete Lebensmittel erwerben und verzehren können“, sagte Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch.

„Das Thema Fipronil in Eiern ist leider wieder aktuell, denn es sind erneut belastete Eier aus den Niederlanden in Deutschland auf den Markt gelangt. Dank der routinemäßigen Untersuchungen von Eiern auf Fipronil konnten die Fälle schnell erkannt und die Eier aus dem Handel entfernt werden. Sachsen ist aber bislang nicht betroffen“, betonte die Ministerin.

Die „routinemäßige“ amtliche Lebensmittelüberwachung ist durch die zuständigen kommunalen Behörden auch im Jahre 2017 auf dem bekannt hohen Niveau risikoorientiert durchgeführt worden. Insgesamt wurden von den über 66.000 statistisch erfassten Lebensmittelunternehmen über 37.000 Betriebe kontrolliert. Das entspricht 55 Prozent der erfassten Betriebe. Dabei wurden nahezu 74.000 Inspektionsbesuche bei Lebensmittelunternehmen vorgenommen und dabei relevante Mängel oder „Verstöße“ bei lediglich 1.331 Betrieben (3,7 Prozent der kontrollierten Betriebe) festgestellt. „Das zeigt einmal mehr, dass sich die überwiegende Mehrheit der Lebensmittelunternehmen an geltendes Recht hält“, so Klepsch.

Mit einer Anzahl von mehr als 21.000 amtlich entnommenen und untersuchten Proben durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesens erfüllt der Freistaat auch weiterhin die hohen quantitativen Anforderungen des Lebensmittelrechts.

Darüber hinaus geben spezielle Landesüberwachungsprogramme, beispielsweise zur Kontrolle von Rohmilchautomaten oder von Bäckereien und Konditoreien, Aufschluss über mögliche Schwachstellen und dienen als Grundlage künftiger Kontrollschwerpunkte.

Ab dem Jahr 2019 wird an der an der Staatlichen Studienakademie in Plauen ein theoretischer Fortbildungslehrgang für angehende Lebensmittelkontrolleure angeboten. Damit wird Plauen künftig eine von vier Bildungsstätten in Deutschland und einziger Anbieter in den neuen Ländern, welche eine derartige Fortbildung anbietet. „Mit diesem Angebot ist der Freistaat künftig nun in der Lage, angehendes amtliches Kontrollpersonal selbst bedarfsgerecht fortzubilden“, so die Ministerin abschließend.

::: Links :::

Link zur Broschüre „Amtliche Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2017“ | https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/10856

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