Mehrwertsteuer - Dehoga richtet Petition an Deutschen Bundestag
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Mehrwertsteuer - Dehoga richtet Petition an Deutschen Bundestag


Einen einheitlich reduzierten Steuersatz auf Essen im Gastgewerbe fordert jetzt der bayerische Dehoga von der Bundesregierung. (© bunditinay/3dddcharacter/Fotolia/ Montage: Thomas Hack)

Was ist kulinarisch los in Dresden und der Welt

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga hat eine Petition an den Bundestag gerichtet. Das Ziel der Kampagne: einen einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatz im Gastgewerbe durchzusetzen.

Autor: Thomas Hack

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA hat eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag gestartet. Das Ziel: den reduzierten Mehrwertsteuersatz für jegliches Essen in Gastronomiebetrieben einzuführen. „Wir erwarten, dass unser Essen steuerlich einheitlich mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt wird, unabhängig von der Art der Zubereitung sowie wo und wie wir es essen. Es ist eine Frage unserer Gesundheit, des Umweltschutzes, der Steuergerechtigkeit, der Wertschätzung und der Zukunftssicherung unserer Restaurants und Gasthäuser“, heißt es in der Petition wörtlich. „Gerade in jüngster Zeit haben wir zwar die bayerische Politik überzeugt, aber noch nicht die Bundespolitik“, erläutert DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Wir haben daher diese deutschlandweite Petition initiiert. Jetzt liegt es an uns, so viele Menschen wie nur möglich zu mobilisieren.“ Damit die erforderlichen 50.000 Unterschriften in den nächsten sechs Monaten erfolgreich gesammelt werden können, sind nunmehr nicht nur gastgewerbliche Unternehmer, sondern auch deren Mitarbeiter und Gäste aufgefordert, sich an der Petition zu beteiligen.

Mehrwertgeschirr 19 %, Einweggeschirr 7 %

Es sei „grotesk“, dass ein gemütliches, gesundes Essen 19 % Mehrwertsteuer kostet, im Gehen und Stehen dagegen aber nur 7 %, heißt es unter anderem in der Petition. Verwendet man bei Buffets ökologisch sinnvolles Mehrweggeschirr, fielen 19% an, bei Einweggeschirr hingegen 7%. Essen im Kindergarten, der Schule oder im Altersheim würden mit 19 % beaufschlagt werden, in der Uni-Mensa – wo nicht jeder hin darf – mit 7 %. Zudem stellt sich der Dehoga die Frage, warum beim frischen Salat im Restaurant 19 % berechnet werden, beim umweltunfreundlich plastikverpackten Salat nur 7 %. Gleiche Steuern für Essen wären für den Verband auch deshalb fair, weil die Gastronomie arbeitsintensiv sei und vielen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz bieten würde.

Ökologie statt Plastik

Gravierend sind dem Dehoga zufolge auch die Auswirkungen auf die Umwelt. Mit ständig überdurchschnittlich wachsenden Umsätzen im Take-away-Bereich und den Lieferdiensten nehme der „Plastik- und Pappewahnsinn“ immer mehr zu. Verantwortlich dafür sieht der Verband wiederum die unterschiedliche Besteuerung von verzehrfertigen Lebensmitteln wie etwa der abgepackte Salat aus dem Supermarkt, die Tiefkühlpizza, die Bratensemmel zum Mitnehmen oder Buffets mit Wegwerfgeschirr, was mit 7 % besteuert wird. Für frisches Essen auf Porzellantellern im Restaurant werden hingegen 19 % fällig. Diese steuerliche Ungleichbehandlung bei gleichzeitig wesentlich höheren Betriebskosten stellt einen massiven Wettbewerbsnachteil für Ihren Gastwirt und damit auch seine Gäste dar.

 

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