Dresden/Berlin, 15.01.2024
Mehrwertsteuererhöhung und weiter steigende Kosten setzen Gastgewerbe unter Druck
Jeder dritte Betrieb befürchtet im Jahr 2024, in die Verlustzone zu rutschen // DEHOGA-Präsident Guido Zöllick schlägt Alarm und fordert „Essen muss einheitlich mit 7% besteuert werden.“
Die wirtschaftliche Lage der Gastronomen und Hoteliers bleibt auch zu Beginn des neuen Jahres angespannt. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19% für Speisen in der Gastronomie bei gleichzeitig massiv steigenden Kosten stellt die Unternehmer vor größte Herausforderungen. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hervor. Danach befürchtet jedes dritte Unternehmen (33,3%), im Jahr 2024 in die Verlustzone zu rutschen. 33,7 Prozent wagen keine Prognose. Lediglich 33,0 Prozent gehen heute davon aus, sich am Markt behaupten zu können. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick schlägt Alarm und drängt auf bessere Rahmenbedingungen. „Die Politik ist gefordert, den Betrieben Perspektiven zu geben.“ Immer neue Belastungen seien fehl am Platz. An vorderster Stelle bekräftigt Zöllick die zentrale Branchenforderung: „Essen muss einheitlich mit 7% besteuert werden. Es ist absurd, dass für das Essen in der Gastronomie wieder 19% Mehrwertsteuer gelten, während das Essen To Go, der Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Essenslieferung weiterhin mit 7% besteuert wird. Diese Ungleichbehandlung muss endlich dauerhaft beseitigt werden.“
Umsatzrückgänge und trübe Aussichten
Laut der DEHOGA-Umfrage haben die Umsätze im Gastgewerbe das Vorkrisenniveau immer noch nicht erreicht. Vor dem Hintergrund eines gemischten Weihnachts- und Silvestergeschäfts setzten die Betriebe im Dezember 2023 nominal 4,8 Prozent weniger um als im Dezember des Vorkrisenjahres 2019. Der Jahresumsatz 2023 lag 1,6 Prozent unter dem Vorkrisenwert. Die Aussichten sind getrübt. Die meisten Betriebe bewerten ihre Geschäftsentwicklung zu Beginn des neuen Jahres mit „verhalten“ (41,1%)“, 20,9 Prozent beurteilen sie mit „eher negativ“, 12,0 Prozent mit „pessimistisch“. Dem gegenüber stehen 20,2 Prozent, die auf ihre Geschäftsentwicklung zuversichtlich schauen, nur 5,8 Prozent geben sich optimistisch.
Belastung durch Mehrwertsteuererhöhung und weitere Kostensteigerungen
Wie die DEHOGA-Umfrage belegt, nimmt der Kostendruck für die Betriebe weiter zu. Als größte Herausforderungen nannten die Betriebe mit jeweils über 75 Prozent die Anhebung der Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie, die steigenden Personalkosten sowie die höheren Kosten bei Lebensmitteln und Energie. So erhöhten sich die Energiekosten im Dezember im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 32,6 Prozent. Die Kosten für Lebensmittel für die Betriebe lagen durchschnittlich um 20,3 Prozent höher als im Dezember 2022, die von Getränken um 13,7 Prozent. Die Personalkosten stiegen um 16,0 Prozent. Der aktuellen DEHOGA-Umfrage zufolge sahen sich 75,7 Prozent der Unternehmer gezwungen, ihre Preise in Folge der Mehrwertsteuererhöhung für Spei-sen von 7 auf 19% zum 1. Januar 2024 bereits anzupassen. Weitere 11,0 Prozent der Gastronomen planen Preisanhebungen noch im ersten Quartal 2024, 6,2 Prozent im Verlauf des Jahres, 4,1 Prozent wissen es noch nicht, 3,0 Prozent werden keine Erhöhung vornehmen. „Ob, wann und wie die Gastronomen indes die Preise erhöhen, ist insbesondere abhängig von der Kostenentwicklung, vom Konzept des Betriebes, von den Gästen und vom Standort“, sagt Zöllick. Die Kalkulation der Preise sei ein hohes unternehmerisches Gut. „Im Fokus steht, wirtschaftlich zu arbeiten und wettbewerbsfähig zu bleiben.“
Politik ist gefordert
„Die Herausforderungen für die Branche sind und bleiben gewaltig“, fasst Zöllick. zusammen. „Mehr denn je ist die Politik in diesen Zeiten gefordert, unsere Betriebe zu stärken, statt sie mit der Erhöhung von Steuern und Abgaben sowie mit immer mehr Reglementierungen zu schwächen.“ An der aktuellen DEHOGA-Umfrage zur wirtschaftlichen Lage nahmen vom 8. bis 11. Januar 2.900 gastgewerbliche Unternehmen aus ganz Deutschland teil.
(DEHOGA)
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