München / Dresden. Das Landgericht München I hat erneut den Weiterverkauf stark überteuerter Oktoberfest-Tischreservierungen untersagt. Eine Eventagentur darf Reservierungen für die Ochsenbraterei nicht zu überhöhten Preisen weiterveräußern. Hintergrund sind Angebote, bei denen mehrere Tausend Euro für Wiesn-Tische verlangt wurden – deutlich mehr als der offizielle Reservierungspreis bei den Wirten. Die Entscheidung stärkt die Position der Festzeltbetreiber und der Stadt Münc