Wiesn-Reservierungen: Gericht stoppt überteuerten Weiterverkauf
- Redaktion Lust auf Dresden

- vor 13 Stunden
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München / Dresden. Das Landgericht München I hat erneut den Weiterverkauf stark überteuerter Oktoberfest-Tischreservierungen untersagt. Eine Eventagentur darf Reservierungen für die Ochsenbraterei nicht zu überhöhten Preisen weiterveräußern. Hintergrund sind Angebote, bei denen mehrere Tausend Euro für Wiesn-Tische verlangt wurden – deutlich mehr als der offizielle Reservierungspreis bei den Wirten.
Die Entscheidung stärkt die Position der Festzeltbetreiber und der Stadt München im Kampf gegen sogenannte Graumarkt-Tickets.
Was das Gericht beanstandet
Konkret ging es um den Weiterverkauf von sechs Plätzen an einem Zehnertisch zu einem Gesamtpreis von 1.729 Euro – inklusive Verzehrgutscheinen. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ochsenbraterei ist ein Weiterverkauf mit Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich untersagt.
Die Stadt München unterstützt das Vorgehen der Wirte. Wiesn-Chef und Wirtschaftsreferent Christian Scharpf sprach von geschäftsschädigenden Praktiken, die dem Image des Oktoberfestes schaden würden.
Das Problem: Graumarkt bleibt aktiv
Trotz des Urteils werden online weiterhin Reservierungen zu teils vier- oder fünfstelligen Beträgen angeboten. Während bei den Wirten für einen Zehnertisch lediglich Verzehrgutscheine im Wert von einigen Hundert Euro erworben werden müssen – die später im Zelt eingelöst werden können –, verlangen Drittanbieter teilweise ein Vielfaches davon.
Die Wirte gehen seit Jahren juristisch gegen solche Geschäftsmodelle vor. Spezialisierte Kanzleien sollen Wiederverkäufer aufspüren und mit Abmahnungen belegen.
Offizielles Tausch-Portal als Alternative
Um faire Lösungen zu ermöglichen, existiert mittlerweile ein offizielles Portal der Stadt München. Dort können nicht genutzte Reservierungen zum Originalpreis weitergegeben werden. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Spekulation zu verhindern.
Das Oktoberfest findet in diesem Jahr vom 19. September bis 4. Oktober auf der Münchner Theresienwiese statt.
Einordnung für Lust auf Dresden
Auch wenn das Urteil München betrifft, ist die Thematik für Dresden und Sachsen keineswegs fern. Ob Weihnachtsmarkt-Events, Silvester-Galas oder stark nachgefragte Gastronomie-Erlebnisse – der Weiterverkauf von Reservierungen oder Tickets zu überhöhten Preisen ist bundesweit ein Thema.
Für Gastronomen stellt sich die Frage:Wie lassen sich faire Preise sichern, ohne dass externe Händler vom Ruf einer Veranstaltung profitieren?
Und für Gäste bleibt die Unsicherheit:Ist das Online-Angebot seriös – oder riskieren sie überteuerte Preise und im schlimmsten Fall sogar den Einlass?
Gerade in Zeiten hoher Nachfrage wird Transparenz zum Wettbewerbsfaktor.
KI-Nachrichtenanalyse
Das Urteil sendet ein klares Signal gegen spekulative Preisaufschläge bei stark nachgefragten Events. Ob es den Graumarkt dauerhaft eindämmt, hängt jedoch von der konsequenten Durchsetzung und der Sensibilisierung der Verbraucher ab.
Für Veranstalter und Gastronomen bleibt entscheidend, klare AGB zu formulieren und offizielle Kanäle für Weiterverkäufe bereitzustellen.
Diskussionsfrage
Sollte der Weiterverkauf von Event-Reservierungen generell stärker reguliert werden – oder gehört Preisbildung bei hoher Nachfrage zum freien Markt?
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