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Das sogenannte begleitete Trinken, brauchen wir das wirklich?

Das sogenannte begleitete Trinken, brauchen wir das?

Jugendschutz im Fokus: Mecklenburg-Vorpommern will begleitetes Trinken für 14-Jährige abschaffen. Ein Gesetzesparagraf, der bislang wenig Beachtung fand, steht nun im Zentrum einer bundesweiten Debatte: In Deutschland ist es Jugendlichen ab 14 Jahren erlaubt, in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Bier, Wein oder Sekt zu konsumieren – das sogenannte begleitete Trinken. Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) fordert nun die Abschaffung dieser Regelung.


Dresden, 12.06.2025

Gesundheitsrisiken alarmierend hoch

Der Antrag, den Drese zur Gesundheitsministerkonferenz in Weimar vorlegt, soll eine Reform des Bundesjugendschutzgesetzes anstoßen. Ihr Ziel: den Alkoholkonsum von Jugendlichen wirksam einschränken – und das begleitete Trinken gesetzlich verbieten.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bundesweit mussten im Jahr 2022 rund 11.500 Kinder und Jugendliche wegen übermäßigen Alkoholkonsums in Kliniken behandelt werden. Besonders dramatisch ist die Lage in Mecklenburg-Vorpommern – laut Landesministerium liegt das Risiko für einen Klinikaufenthalt dort doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.


Ein gesellschaftliches Tabu kommt ins Wanken

Drese will nicht nur gesetzlich regulieren, sondern auch aufrütteln: „Wir müssen stärker auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen frühzeitigen Alkoholkonsums hinweisen.“ Die Abschaffung des begleiteten Trinkens sei ein „wichtiger Schritt“, um die Einstiegshürde für Jugendliche zu erhöhen und die Prävention zu stärken.

In der Praxis könnte der Vorstoß bedeuten, dass Jugendliche unter 16 Jahren in Zukunft grundsätzlich keinen Zugang mehr zu Alkohol haben – auch nicht unter elterlicher Aufsicht bei Familienfeiern, in Gaststätten oder bei öffentlichen Veranstaltungen.

Zwischen Erziehungsfreiheit und Fürsorgepflicht

Der Vorschlag stößt bei Jugendschützern auf Zustimmung, bei Elternvertretern teils auf Skepsis. Kritiker argumentieren, dass kontrollierter Alkoholkonsum im familiären Rahmen besser sei als ein heimliches Trinken im Freundeskreis. Befürworter hingegen sehen in der bisherigen Regelung ein gefährliches Einfallstor für Alkoholmissbrauch – gerade in einem Alter, in dem sich Körper und Psyche noch in der Entwicklung befinden.


Fazit: Eine Debatte, die überfällig ist

Die Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern könnte zum Wendepunkt im Umgang mit jugendlichem Alkoholkonsum werden. Wenn es gelingt, das begleitete Trinken abzuschaffen, könnte Deutschland einen konsequenten Schritt zu mehr Gesundheitsschutz und Prävention bei Jugendlichen gehen. Jetzt liegt es an der Gesundheitsministerkonferenz, Position zu beziehen.


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Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und journalistisch eigenständig aufbereitet. Einzelne Angaben orientieren sich an Berichten aus regionalen Medien, insbesondere zur aktuellen Entwicklung dieses Gesetzes über begleitendes Trinken.

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