Ab 4.9. Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2024 stellen
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Ab 4.9. Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2024 stellen


Ab 4.9. Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2024 stellen
Ab 4.9. Anträge auf ambulanten Handel im Stadtkern für 2024 stellen

Dresden, 18.08.2023

Ab Montag, 4. September 2023 nimmt die Landeshauptstadt Dresden Sondernutzungsanträge für den ambulanten Handel im Stadtkern für 2024 an. Die Sondernutzungsanträge sind per Post an das Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden zu schicken oder im Fristenbriefkasten Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden abzulegen. Im Internet unter www.dresden.de/ambulanter-handel sind die Antragsformulare und Lagepläne für den Stadtkern, in denen die zulässigen Standorte sowie Standortbereiche für die einzelnen Sortimente gekennzeichnet sind, bereitgestellt.

Alle von Montag, 4. September bis Freitag, 8. September 2023 eingehenden Anträge gelten als gleichzeitig gestellt. Bei Mehrfachbewerbungen für einen bestimmten Standplatz bzw. einen Standortbereich entscheidet das Los. Informationen zum Antrags- als auch zum Verwaltungsverfahren gibt es online unter www.dresden.de/ambulanter-handelpersönlich im Straßen- und Tiefbauamt, St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden oder telefonisch unter 0351-4881781 oder 0351-4881774. Sprechzeiten: Montag 9 Uhr bis 12 Uhr; Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr, Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17 Uhr. Geschlossen ist mittwochs und freitags.


 

Landeshauptstadt Dresden Direktorium des Oberbürgermeisters | Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll Telefon 0351-4882390 | Fax 0351-488992238 Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden presse@dresden.de | www.dresden.de | www.facebook.de/stadt.dresden

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