Neue Corona-Schutz-Verordnung - Geimpfte und Genesene sollen ihre Freiheiten zurückbekommen
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Neue Corona-Schutz-Verordnung - Geimpfte und Genesene sollen ihre Freiheiten zurückbekommen


Außengastronomie Konzertplatz Weißer Hirsch

Dresden


Liebe Leser,

in der gestrigen von der Regierung beschlossenen neuen Corona-Schutz-Verordnung heißt es unter anderem, dass

vollständig Geimpfte zukünftig mit Personen gleichgestellt werden, die einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Genesene erhalten in den sechs Monaten nach Genesung ebenfalls diesen Status bzw. 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis auch darüber hinaus.


Gleichzeitig wird von der Politik vor einer zu schnellen Öffnung der Gastronomie für Geimpfte gewarnt. Es ginge nicht, dass Restaurants nur für diejenigen geöffnet werden, die geimpft sind. Auch die geforderten Negativ-Coronatests als Eintrittskarte z.B. für den Biergarten wird als kritisch gesehen.

Gerade auch in ländlichen Gegenden sei dies problematisch, da es einfach an ausreichenden Testzentren mangelt und es keinesfalls so sein kann, dass man die Tests den Betreibern der Gastronomie auferlegt.


Schon jetzt ist klar, dass allein die Diskussion über das Regularium zu weiteren neuen Spannungen in der Gesellschaft führt, die mittlerweile bis in die untersten Ebenen der zwischenmenschlichen Beziehungen reicht.


In der neuen Schutzverordnung heißt es weiter, dass unter der Voraussetzung, dass die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen in Landkreisen und Kreisfreien Städten unter 100 liegt, ab dem übernächsten Tag dann folgendes gilt;


* Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.


* Neben der Abholung und Lieferung von Speisen, kann der Außenbereich von Gastronomiebetrieben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und ggf. tagesaktuellen Test, wenn mehr als zwei als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen, genutzt werden.


Vielen Gastwirten stellt sich auch hier die Frage, wie dies z.B. in einem Biergarten organisiert und durchgeführt werden soll?

Wenn Die Staatsregierung derartige Auflagen verpflichtet, dann liegt es auch in Ihrer Aufgabe dafür zu sorgen, dass neben den notwendigen Kapazitäten auch die klare und einfache Ausformulierung einer Umsetzung definiert wird, dass bleibt unserer Meinung nach auch weiterhin ein Rätsel.


Liegt die Lösung also in der oft zitierten Herdenimmunität? Sind die Änderungen im Gesetz eher ein Beitrag Hoffnung auf Öffnung zu machen ohne wirklich öffnen zu können?


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Dirk Andersch
 

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