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Lebensmittelkontrollen in Dresden - Bilanz


Lebensmittelkontrollen in Dresden - Bilanz

Was ist los in Dresden

Dresden - Rund 6 500 Stellen werden kontrolliert

Der Erste Bürgermeister Detlef Sittel, Kerstin Normann, Leiterin des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, sowie Dr. Lillian Raffelt, Abteilungsleiterin Lebensmittelüberwachung zogen heute, Mittwoch, 27. März, auf einer Pressekonferenz im Dresdner Rathaus Bilanz ihrer Arbeit. „In mehr als 4000 Betriebe waren die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung im vergangenen Jahr vor Ort, insgesamt gab es mehr als 8 000 Kontrollen. Diese regelmäßigen Kontrollen sorgen für Sicherheit und Schutz für die Verbraucher und ermöglichen, dass Verstöße schnell geahndet und Probleme abgestellt werden. Die Lebensmittelkontrolle in Dresden erfolgt auf hohem Niveau. Dafür danke ich allen Mitarbeitern,“ so der Erste Bürgermeister Detlef Sittel. Die Lebensmittelüberwachung in Dresden verantworten derzeit 26 Lebensmittelkontrolleure, ein Sachbearbeiter für Lebensmittelhygiene und Lebensmittelkontrolle, fünf amtliche Tierärzte und drei Lebensmittelchemiker. Sie kontrollieren in Betrieben, auf Märkten, Messen und bei Festen. 6425 Betriebe insgesamt hat die Lebensmittelüberwachung in Dresden für die Kontrollen 2018 erfasst. Aktuell wird dieser Bestand gemeinsam mit dem Gewerbeamt gepflegt. Wer kein Gewerbe hat, meldet sich selbst als Lebensmittelunternehmer per Internet an. 2018 sind von allen gelisteten Betrieben 4017 kontrolliert worden (siehe Zahlen in der Klammer). Dazu gehören: 445 (51) Primärerzeuger, wie Milchbetriebe, Gartenbaubetriebe, Weinerzeuger; 126 (92) Hersteller und Abpacker von Fertiggerichten, Feinkost, Kosmetik, Tabak u. a.; 149 (72) Importeure, Exporteure und Großhändler z. B. im Obst- und Gemüsegroßhandel und Kühlhäuser sowie 2125 (1195) Einzelhändler, wie Supermärkte, Bäckereifilialen, Drogerien und Internethandelsunternehmen; 3372 (2433) Dienstleistungsbetriebe: vorwiegend Küchen, Restaurants, Imbissbetriebe und Hotels aber auch die Tagesmütter und -väter; 194 (173) Hersteller mit Verkauf auf Einzelhandelsebene wie z.B. Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Speiseeishersteller. Wie läuft eine Lebensmittelkontrolle ab? Je nach Aufgabe und Größe des Objektes sind ein oder zwei Mitarbeiter vor Ort. Im Rahmen einer Plankontrolle gibt es in der Regel zuerst einen Betriebsrundgang. Hier werden Räume, bauliche und hygienische Ausstattung begutachtet und natürlich Ordnung und Sauberkeit. Überprüft werden die Lebensmittel, deren Temperaturen bei Lagerung und Verarbeitung, deren Haltbarkeit und Kennzeichnung der Inhaltsstoffe. Proben werden entnommen. Aber es geht vor Ort auch in die Büros, um beispielweise Wartungs- und Reinigungspläne zu prüfen oder Schulungsnachweise und Arbeitsanweisungen für Hygiene und Desinfektion. Kontrolliert wird auch, wie das Unternehmen die Eigenkontrolle realisiert. Ausgestattet sind die Lebensmittelkontrolleure mit mobiler Technik. Dazu gehören: Laptop, Hygienekleidung, geeichte Thermometer, Lupe, Fotoapparat, Probengefäße, Kühltasche sowie Tupfer. Die Kontrollen sind in der Regel unangekündigt. Ausnahmen sind Neueröffnungen, hier sind die Kontrolleure bei der Abnahme dabei. Probe ist nicht gleich Probe Da gibt es die Planprobe, die gesetzlich festgelegt ist. Jeder Lebensmittelkontrolleur hat davon etwa sechs bis sieben pro Monat im Kalender. Eine Verdachtsprobe wird entnommen, wenn z. B. der Farbstoff im Waldmeistereis nicht gekennzeichnet ist und nicht zu erkennen ist, was es so grün macht oder ein Lebensmittel nicht so aussieht, oder schmeckt, wie es sollte. Eine Verfolgsprobe wird entnommen, wenn eine Planprobe beanstandet wurde. Geprüft wird dann, ob der Mangel behoben ist. Die Verfolgsprobe ist kostenpflichtig. Beschwerdeprobe sind meist konkrete Bürgeranliegen. Dresdnerinnen und Dresdner bringen hier Lebensmittel direkt ins Amt, weil sie vermuten, dass etwas nicht stimmt. Diese Proben gehen an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen. Es gehen allerdings auch Beschwerden ein, wenn sich ein Gast nach einem Restaurantbesuch oder Besuch auf einem der vielen Märkte und Festveranstaltungen unwohl fühlt und über Bauchschmerzen und Durchfall klagt und vermutet, dass es an den Speisen liegt, die er vor kurzem verzehrt hat. Auch dann prüfen unsere Kontrolleure vor Ort, ob die Beschwerde berechtigt ist oder nicht. 2018 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung in den 4017 kontrollierten Betrieben 91 Verstöße (2017 waren es 94) festgestellt. Beanstandet wurde 2018 vor allem die allgemeine Betriebshygiene, die Ordnung und die Sauberkeit (35 Prozent), gefolgt von Beanstandungen hinsichtlich der Bewertung von HACCP- und betrieblichen Eigenkontrollkonzepten und Schulungen des Personals mit 29 Prozent. Nicht korrekt waren bei 19 Prozent der Lebensmittel deren Kennzeichnung und Aufmachung. Bei zwei Prozent der Lebensmittel stimmte die Zusammensetzung nicht. Die Kontrolleure haben im Jahr 2018 insgesamt 2337 Proben in 862 Betrieben entnommen. Bei 468 Proben gab es Beanstandungen. Aus gravierenden Verstößen zu den Kontrollen und Beanstandungen bei den Proben resultierten 37 Bußgeldverfahren und fünf Strafanzeigen. Das waren acht Bußgeldverfahren weniger als 2017, dafür drei Strafverfahren mehr als im Vorjahr. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 8364 Kontrollen durchgeführt, davon 561 Nachkontrollen. Mit 1713 Kontrollen auf Märkten, Festen, Sonderveranstaltungen und Messen stellten diese einen der Schwerpunkte der Überwachungstätigkeit der Kontrolleure dar. In den Imbiss- und Marktständen werden nicht nur die bauliche Ausstattung, Ordnung und Sauberkeit sowie die Bereitstellung von Wasser zum Händewaschen geprüft, sondern auch die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen und auch, ob ein Lebensmittelunternehmer, der Prosecco in seiner Getränkekarte auslobt, diesen auch tatsächlich im Kühlschrank hat und nicht nur den billigeren Vino Frizzante. 60 Prozent der Kontrollen fanden im Dienstleistungssektor statt, wie Restaurants, Küchen, Imbiss etc. Im Einzelhandel wurden 32 Prozent der Anbieter überprüft. Die Kontrollen werden auf der Grundlage einer Risikobeurteilung des Betriebes durchgeführt: Nach der Verwaltungsvorschrift AVV Rahmen-Überwachung wird jeder Betrieb in eine bestimmte Risikoklasse und -kategorie eingeordnet. Aus dieser Eingruppierung ergibt sich die Kontrollfrequenz. So werden z. B. Restaurants und Küchen oder Bäckereien in der Regel Viertel- bis halbjährlich, Supermärkte dagegen im Durchschnitt einmal jährlich kontrolliert. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die Schlachttier- und Fleischuntersuchung dar. So wurden 2018 in Dresden insgesamt 8962 Hausschweine, 730 Rinder, 703 Lämmer und Schafe, 13 Ziegen geschlachtet. Bei 598 Wildschweinen und 1 Dachs wurden Proben auf Trichinen untersucht.

 

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