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Für Großveranstaltungen soll ab 4. März 2022 die 2G-Regeleung gelten.


Für Großveranstaltungen soll ab 4. März 2022 die 2G-Regeleung gelten.
Für Großveranstaltungen soll ab 4. März 2022 die 2G-Regeleung gelten.

Dresden, 22.02.2022

Weitere Öffnungen für Kultur und Tourismus in Sachsen Ministerin Klepsch: »2Gplus ohne Abstandsregelung und Maske setzt für die Clubbranche wichtiges Zeichen.« Das Sächsische Kabinett hat heute (22. Februar 2022) in der Corona-Notfallverordnung weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus beschlossen. So können Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten ab morgen (23. Februar 2022) wieder unter 3G-Zugangsbedingungen anstatt wie bisher 2G besucht werden. Weiterhin entfallen die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel komplett. Hier gilt allerdings weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung. »Der Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Handel ist ein wichtiges Signal für den gesamten Einzelhandel sowie für die Belebung der Innenstädte und damit auch für das Durchstarten des Tourismus«, unterstreicht die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung. Ab kommende Woche Freitag (4. März 2022) soll es noch weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen geben. Das Kabinett hat heute die Eckpunkte für eine entsprechende Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt und auch ein Paradigmenwechsel weg von der Corona-Notfall-Verordnung vollzogen. Demnach können auch die Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus ab dem 4. März 2022 wieder öffnen. »Ich freue mich, dass wir die Öffnung von Clubs unter 2G+ und ohne Maske und Abstände endlich ermöglichen können. Dies war lang erwartetet und setzt ein wichtiges Zeichen in die Branche«, sagt Ministerin Klepsch. Weiterhin gilt ab dem 4. März 2022 für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1.000 Besuchern die 3G-Regel statt wie bisher 2Gplus. Entfallen wird ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Für Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden die bundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Das bedeutet, es gilt 2G mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer. Zudem gilt ab dem 4. März 2022 für Gastronomie und die touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regelung. Für Reisebüros werden die Zugangsbeschränkungen wegfallen. »Für den gesamten Kultur- und Tourismusbereich sind die beschlossenen Öffnungen ein weiterer wichtiger Schritt. Gastronomie, Übernachtungsangebote und Veranstaltungen sind fortan unter 3G möglich, was eine höhere Auslastung bedeuten wird. Ich bin zuversichtlich, dass unsere sächsische Kultur- und Tourismuslandschaft in diesem Jahr wieder nachhaltig durchstarten kann«, betont Staatsministerin Barbara Klepsch abschließend.


Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung Das Kabinett hat heute – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. So sind Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person). Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss. Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden: * Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend. * 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G) * 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G) Die geänderte Notfall-Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.

 
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