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Branche warnt vor 2G-Angeboten!

Aktualisiert: 18. Sept. 2021

Dresden, 25.08.2021


Mit sogenannten 2G-Angeboten sollen Ungeimpfte womöglich künftig von Veranstaltern und Gastronomen an den Türen abgewiesen werden.


Diese als Schutzmaßnahmen deklarierten Beschlüsse gelten dann ausschließlich für Geimpfte und Genesene und nur diese hätten dann Zugang zu Restaurants und Freizeiteinrichtungen.

Wie der NDR in seiner gestrigen Ausgabe berichtet, führt Hamburg die "G-Regelung ab kommenden Samstag ein.


In solchen Unternehmen sollen dann Abstandsregeln, Testpflicht und auch das Tanzverbot entfallen, obwohl mittlerweile bekannt geworden ist, dass eben gerade auch bereits Geimpfte keinen zuverlässigen Schutz vor Neuinfektion und Ansteckung geben können.


Trotz fehlender Impfpflicht wird mit solchen Maßnahmen der Druck auf die Ungeimpften unweigerlich erhöht und die Gesellschaft weiter gespalten.


Laut einer Mitteilung der "Welt" vom 22.08.2021 hält Justizministerin Lamprecht diese "G-Regelung für verfassungswidrig.

Jeder staatliche Eingriff in die Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein. Demnach ist auch die Entlassung eines Impfgegners nicht zulässig.

In Ihren Ausführungen sagt die SPD-Politikern: „Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismäßig sein. Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte. Es macht einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit sagt, ‚bei mir werden nur Geimpfte und Genesene bedient‘, oder ob der Staat so etwas vorgibt.“


Die Branche fordert daher eine einheitliche Regelungen für alle Bürger ohne Ausgrenzung oder einseitige Regelungen, entsprechend der jeweils aktuell geltenden Situationen unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, die für eine Beurteilung aktuell möglich sind.

 
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