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Dresden: Verpackungssteuer wird zum nächsten Kostenfaktor für die Gastronomie

Weitere Einordnungen und Entwicklungen der Branche findet ihr in der Region-Radar-Übersicht.

Straßenszene mit Takeout im Vordergrund

Die Diskussion um die Verpackungssteuer erreicht zunehmend auch die Gastronomie in Dresden und Sachsen. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024 ist rechtlich geklärt, dass Kommunen eine Steuer auf Einwegverpackungen als örtliche Verbrauchssteuer erheben dürfen.


Was zunächst als Einzelfall in Tübingen begann, entwickelt sich inzwischen bundesweit zu einem politischen und wirtschaftlichen Thema mit erheblichen Auswirkungen auf die Branche.

Für Gastronomen stellt sich damit eine neue Frage: Wird die Verpackungssteuer zum nächsten Kostenfaktor für Restaurants, Cafés, Bäckereien und die Systemgastronomie?


Tübingen als Vorbild – weitere Städte ziehen nach

Die Stadt Tübingen erhebt bereits seit dem 1. Januar 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen im To-go-Geschäft. Die Abgabe beträgt:

  • 0,50 Euro für Einwegverpackungen und Einweggeschirr

  • 0,20 Euro für Einwegbesteck und vergleichbare Hilfsmittel


Das erklärte Ziel ist die Reduzierung von Einwegmüll im öffentlichen Raum.

Inzwischen haben weitere Städte nachgezogen:

  • Konstanz: Einführung zum 1. Januar 2025

  • Freiburg: Einführung zum 1. Januar 2026

  • Potsdam: Einführung zum 1. Juli 2026


Alle drei Kommunen orientieren sich weitgehend am Tübinger Modell.

Nach Informationen von Lust auf Dresden prüfen inzwischen zahlreiche weitere Städte und Kommunen ähnliche Satzungen. Eine bundesweit einheitliche Regelung ist dagegen derzeit nicht in Sicht.


Sorge vor einem kommunalen Flickenteppich

Nicht überall stößt die Entwicklung auf Zustimmung. Bayern hat Ende 2025 sogar sein Kommunalabgabengesetz angepasst, um kommunale Verpackungssteuern künftig zu verhindern.

Die Sorge: Jede Stadt könnte eigene Regelungen, Meldepflichten und Abgabesätze einführen. Besonders für Filialbetriebe und die Systemgastronomie würde dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten.


Die Redaktion von Lust auf Dresden begleitet die Entwicklung der Dresdner Gastronomie und Hotellerie seit mehreren Jahren und steht regelmäßig im Austausch mit Betrieben, Verbänden und Branchenvertretern.


Wie uns mehrere Gastronomen bestätigten, werden bereits heute steigende Dokumentationspflichten und zusätzliche Abgaben als zunehmende Belastung empfunden.


Verpackungssteuer ist selbst umsatzsteuerpflichtig

Ein oft übersehener Punkt: Die Verpackungssteuer selbst unterliegt wiederum der Umsatzsteuer.

Das bedeutet:

  • Auf die 0,50 Euro beziehungsweise 0,20 Euro werden zusätzlich 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer fällig.

  • Die tatsächlichen Kosten für Betriebe liegen damit noch höher als die reine Abgabe.


Gerade in einer Branche, die ohnehin mit steigenden Löhnen, höheren Energiepreisen und sinkender Kaufkraft vieler Verbraucher kämpft, könnte die Verpackungssteuer die Margen weiter unter Druck setzen.


Mehrweg wird zum strategischen Faktor

Gleichzeitig verfolgt die Abgabe eine klare Lenkungswirkung.

Wer auf Mehrwegverpackungen setzt, zahlt die Verpackungssteuer nicht. Damit wird das Thema Verpackung zunehmend zu einer strategischen Unternehmensentscheidung.


Unternehmer müssen künftig entscheiden:

  • Werden die Mehrkosten selbst getragen?

  • Werden sie an die Gäste weitergegeben?

  • Oder wird konsequent auf Mehrwegsysteme umgestellt?


Unsere Recherchen zeigen, dass insbesondere kleinere Betriebe vor erheblichen Investitions- und Organisationsfragen stehen, wenn sie ihre Verpackungskonzepte anpassen möchten.


Was bedeutet das für Dresden?

Aktuell gibt es in Dresden keine konkreten Pläne zur Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat jedoch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.


Wir sehen deshalb durchaus die Möglichkeit, dass die Diskussion künftig auch in Dresden und anderen sächsischen Kommunen an Fahrt gewinnt.


Aus unserer Sicht geht es dabei um weit mehr als eine zusätzliche Abgabe. Die Verpackungssteuer steht exemplarisch für die zunehmende Komplexität, mit der sich gastronomische Betriebe auseinandersetzen müssen.


Für Dresden bedeutet das: Sollte die Diskussion in den Stadtrat getragen werden, könnte dies insbesondere die To-go-Gastronomie, Cafés, Bäckereien und Systemgastronomen betreffen.

Für die Region ist das relevant, weil die Einführung kommunaler Sonderabgaben die Wettbewerbsbedingungen zwischen einzelnen Städten verändern könnte.


Fazit

Die Verpackungssteuer hat sich vom juristischen Streitfall zu einem wirtschaftlichen und politischen Branchenthema entwickelt.


Noch ist offen, wie viele Städte dem Beispiel Tübingens folgen werden. Klar ist jedoch schon heute: Die Anforderungen an die Gastronomie steigen weiter.


Wer künftig erfolgreich wirtschaften will, muss nicht nur Preise und Personal, sondern zunehmend auch Verpackung und Nachhaltigkeit strategisch denken.

Wir bleiben an dem Thema dran.


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Diskussionsfrage:

Sollten Kommunen die Verpackungssteuer einführen, um Einwegmüll zu reduzieren – oder wird die Gastronomie damit erneut mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belastet?


Tags:


Autor:

Redaktion Lust auf Dresden


Redaktionshinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI bei Recherche, Strukturierung und Textvorbereitung erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft und bearbeitet.

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