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Mindestlohn 13,90 Euro: Gastgewerbe besonders stark unter Druck

Mindestlohn 13,90 Euro: Gastgewerbe besonders stark unter Druck

Die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 trifft viele Branchen – doch keine so stark wie das Gastgewerbe. Aktuelle Auswertungen zeigen: Fast jeder zweite Arbeitsplatz in Gastronomie und Hotellerie ist von der neuen Lohnuntergrenze betroffen. Damit steht die Branche vor deutlich größeren Herausforderungen als große Teile der übrigen Wirtschaft.


Fast 50 Prozent der Jobs betroffen

Mit einer Quote von 47 Prozent liegt das Gastgewerbe klar an der Spitze aller Wirtschaftszweige. Zum Vergleich: In der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei sind rund 37 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse betroffen, während die öffentliche Verwaltung mit etwa 1 Prozent nahezu unberührt bleibt. Die Zahlen verdeutlichen, wie ungleich die Belastung durch die Mindestlohnerhöhung verteilt ist.


Spürbare Auswirkungen auf die Kostenstruktur

Grundlage der Berechnungen ist eine bundesweite Verdiensterhebung aus dem Frühjahr 2025. Für die betroffenen Betriebe bedeutet die Umsetzung der neuen Lohnuntergrenze eine Steigerung der gesamten Lohnsumme um bis zu sechs Prozent. Bundesweit summieren sich die zusätzlichen Bruttoverdienste auf rund 275 Millionen Euro, wobei ein erheblicher Teil davon auf Gastronomie und Hotellerie entfällt.


Gerade in einer Branche, die bereits unter steigenden Energiepreisen, höheren Wareneinsatzkosten und zunehmender Bürokratie leidet, verschärft sich der wirtschaftliche Druck weiter. Viele Betriebe stehen vor der Frage, ob und wie diese Mehrkosten aufgefangen werden können – etwa durch Preisanpassungen, reduzierte Öffnungszeiten oder ein noch stärkeres Ausdünnen des Angebots.


Blick nach vorn: 2027 bringt die nächste Stufe

Entlastung ist nicht in Sicht. Bereits zum 1. Januar 2027 ist die nächste Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro vorgesehen. Nach aktuellen Prognosen könnten dann bis zu sieben Millionen Jobs bundesweit betroffen sein – rund 18 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse. Da das Gastgewerbe schon heute die höchste Betroffenheit aufweist, ist davon auszugehen, dass sich die Auswirkungen auf die Lohngefüge hier weiter zuspitzen werden.


Einordnung der Zahlen

Die genannten Werte sind als Obergrenzen zu verstehen. Sie basieren auf der Annahme, dass sich die Beschäftigtenstruktur seit Frühjahr 2025 nicht wesentlich verändert hat und keine zusätzlichen Lohnanpassungen erfolgt sind. Auszubildende, Minderjährige und Praktikanten sind aufgrund gesetzlicher Ausnahmen nicht berücksichtigt. Die Datengrundlage stammt vom Statistisches Bundesamt.


Unsere Einschätzung

Für das Gastgewerbe ist die Mindestlohnerhöhung kein Randthema, sondern ein zentraler wirtschaftlicher Faktor. Wer heute in Gastronomie oder Hotellerie unterwegs ist, weiß: Die Spielräume sind gering, die Belastungen hoch. Ohne flankierende Maßnahmen drohen weitere Betriebsschließungen – insbesondere bei kleineren, inhabergeführten Häusern, die das Rückgrat der Branche bilden.


Warum Preisnachlässe trotz Mehrwertsteuersenkung kaum realistisch sind

Vor diesem Hintergrund ist es kaum verwunderlich, dass Preisnachlässe für Gäste – etwa durch eine verringerte Mehrwertsteuer – in der Praxis kaum denkbar oder realisierbar sind. Die erhoffte Entlastung auf der Einnahmenseite wird im Gastgewerbe bereits heute von steigenden Lohnkosten, höheren Energiepreisen, gestiegenem Wareneinsatz und zunehmenden Fixkosten vollständig aufgezehrt.


Insbesondere die Mindestlohnerhöhung wirkt wie ein Kostentreiber mit Dauerwirkung: Sie erhöht nicht nur die direkten Löhne, sondern zieht Anpassungen in gesamten Lohngefügen nach sich. Für viele Betriebe bedeutet das, dass selbst eine steuerliche Entlastung nicht beim Gast ankommen kann, sondern dringend benötigt wird, um die wirtschaftliche Stabilität überhaupt zu sichern.


Aus Sicht der Branche ist daher klar:

👉 Eine Mehrwertsteuersenkung ist keine Einladung zu Preisnachlässen, sondern ein notwendiges Instrument zur Existenzsicherung. Wer angesichts der aktuellen Kostenlage Preissenkungen erwartet, verkennt die Realität in Gastronomie und Hotellerie.


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Gastgewerbe Mindestlohn, Mindestlohn 13,90 Euro, Lohnkosten Gastronomie, Hotellerie Deutschland, Mindestlohnerhöhung 2026, Statistisches Bundesamt, Verdiensterhebung


Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und journalistisch eigenständig aufbereitet. Einzelne Angaben orientieren sich an Berichten aus regionalen Medien, insbesondere zur aktuellen Entwicklung in der deutschen Gastrolandschaft.

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