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Reform am Bedarf vorbei: DEHOGA Sachsen fordert Neufassung des Arbeitszeitgesetzes

Gestresste Kellnerin im Restaurant
Bildhinweis: KI-generiertes Symbolbild.

„Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht zur Eintrittskarte für eine zeitgemäße gesetzliche Regelung werden", sagt Jens Dzurny, Präsident des DEHOGA Sachsen. „Was als Flexibilität für alle versprochen wurde, wird zum Privileg für wenige“, sagt Axel Klein, Hauptgeschäftsführer DEHOGA Sachsen.

Dresden, 19. Juni 2026 – Dass das Arbeitszeitgesetz aus der Zeit gefallen ist, bestreitet kaum jemand – quer durch Wirtschaft, Politik und Kommentarspalten. Umso schwerer wiegt, dass der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die versprochene Modernisierung an die Tarifbindung knüpft, statt sie allen Betrieben zu eröffnen.


Längere, flexibel verteilte Arbeitstage soll es künftig nur dort geben, wo ein Tarifvertrag das ausdrücklich erlaubt. Für die große Mehrheit der Hotels und Gaststätten in Sachsen, die nicht tarifgebunden sind, ändert sich damit nichts. Der DEHOGA Sachsen fordert deshalb, den Entwurf zurückzuziehen und grundlegend neu zu fassen.


Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Sachsen: „Der Koalitionsvertrag hat allen Betrieben mehr Flexibilität versprochen. Jetzt soll sie nur denen offenstehen, die einen Tarifvertrag haben. So wird aus einem Recht für alle ein Privileg für wenige – gerade kleine Gaststätten, Familienhotels, Landgasthöfe und inhabergeführte Betriebe gehen leer aus. Das ist keine echte Flexibilisierung, sondern ein faktischer Zwang in tarifliche Strukturen durch die Hintertür.“


Jens Dzurny, Präsident des DEHOGA Sachsen: „Flexibilität ist kein einseitiger Wunsch der Arbeitgeber. Auch Beschäftigte erwarten heute mehr Selbstbestimmung und Arbeitszeitmodelle, die zu ihrer Lebensrealität passen. Gerade in Gastronomie und Hotellerie geht es um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Wer zeitgemäße Lösungen nur tarifgebundenen Betrieben eröffnet, schließt auch viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon aus.“


Kritisch sieht der DEHOGA Sachsen außerdem die geplante Pflicht, jede Arbeitsminute elektronisch zu erfassen. Axel Klein: „Das macht bewährte Formen der Vertrauensarbeitszeit praktisch unmöglich und trifft vor allem kleine Betriebe mit zusätzlichem Aufwand. Niemand stellt den Schutz der Beschäftigten infrage. Aber wir brauchen ein Arbeitszeitrecht, das diesen Schutz mit der betrieblichen Realität verbindet – statt am Alltag unserer Betriebe vorbeizugehen.“


Jens Dzurny ergänzt: „Tarifautonomie ist ein hohes Gut. Sie darf aber nicht zur Eintrittskarte für eine zeitgemäße gesetzliche Regelung werden. Gerade vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels sowie der wirtschaftlich angespannten Lage wäre es vollkommen kontraproduktiv, neue Bürokratie aufzubauen und bestehende Handlungsspielräume weiter einzuengen.“


Der DEHOGA Sachsen fordert: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit muss unmittelbar im Gesetz für alle Betriebe gelten – nicht nur über Tarifverträge. Die Vertrauensarbeitszeit muss erhalten bleiben. Der jetzige Entwurf gehört zurückgezogen und grundlegend überarbeitet.


Über DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Sachsen e.V. (DEHOGA Sachsen):

Der DEHOGA Sachsen ist die Berufsorganisation des Gastgewerbes in Sachsen. Er vertritt die Interessen der verschiedenen Betriebstypen in Gastronomie und Hotellerie. Als moderner Branchenverband setzt sich der DEHOGA Sachsen für die Verbesserung der gewerbepolitischen Interessen sowie für eine zukunftsweisende Wirtschaftspolitik ein. Zudem ist der Verband kompetenter Gesprächs- und Verhandlungspartner gegenüber Politik und Wirtschaft. Sein Ziel ist es, Gegenwart und Zukunft des Gastgewerbes zu sichern, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für das Gastgewerbe weiter zu verbessern und dessen Ansehen zu fördern. www.dehoga-sachsen.de

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