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Dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants soll nicht fortgeführt werden!


Dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants soll nicht fortgeführt werden!
Dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants soll nicht fortgeführt werden!

Dresden/Berlin, 22.06.2023

Gestern hat die Ampelkoalition den Gesetzesentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur dauerhaften Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie abgelehnt.

Mit der Forderung der CDU/CSU-Fraktion, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern, hat sich der Bundestag am Donnerstag, 16. März 2023, befasst. Nach knapp halbstündiger Debatte wurde ihr entsprechender Gesetzentwurf „zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes“ (20/5810) an die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Finanzausschuss die Federführung übernehmen.



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