top of page

Dresden: Darf ein Gastwirt Gäste wegen ihrer politischen Haltung hinauswerfen?

Weitere Einordnungen und Entwicklungen der Branche findet ihr in der Dresden-Radar-Übersicht.

Warme Gaststube mit Hausrecht-Schild

Ein Vorfall in einem Berliner Restaurant löst eine Debatte aus, die weit über die Hauptstadt hinausreicht und auch für Dresdens Gastronomie interessant ist. Die AfD-Politiker Maximilian Krah, Steffen Janich und Phillipp-Anders Rau geben an, aus einer Gaststätte verwiesen worden zu sein, weil der Betreiber die AfD ablehne. Nach Darstellung der Politiker hatten sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits etwa eine Stunde im Lokal aufgehalten.


Eine Stellungnahme des betroffenen Gastronomiebetriebs zu dieser Darstellung lag zunächst nicht vor. Deshalb ist wichtig: Ob sich der Vorfall exakt so abgespielt hat, ist bislang nicht unabhängig bestätigt.


Unabhängig davon wirft der Fall eine grundsätzliche Branchenfrage auf: Darf ein Gastwirt einem friedlichen Gast allein wegen seiner politischen Überzeugung die Bedienung verweigern – und sollte Gastronomie von diesem Recht Gebrauch machen?


Unsere Antwort auf die zweite Frage ist klar: Aus unserer Sicht sollte in einer Gaststätte das Verhalten eines Menschen entscheidend sein – nicht sein Parteibuch.


AfD-Politiker berichten von Rauswurf aus Berliner Restaurant

Nach Darstellung der drei Politiker befanden sie sich bereits rund eine Stunde in der Gaststätte, als ein Mitarbeiter an ihren Tisch gekommen sei. Ihnen sei mitgeteilt worden, dass der Betreiber die AfD ablehne und sie deshalb das Lokal verlassen sollten.

Die Politiker kamen der Aufforderung nach.

Sollte sich der Vorgang tatsächlich so abgespielt haben, wäre bemerkenswert, dass offenbar kein Fehlverhalten im Restaurant, sondern die politische Zugehörigkeit der Gäste ausschlaggebend gewesen sein soll.

Genau darin liegt für uns der entscheidende Unterschied.

Ein Gastronom muss selbstverständlich einschreiten können, wenn Gäste andere Menschen beleidigen, bedrohen, belästigen, rassistische Parolen verbreiten oder den Betriebsfrieden anderweitig stören.

Aber was passiert, wenn sich Gäste vollkommen unauffällig verhalten und allein ihre politische Haltung zum Grund für einen Rauswurf wird?


Hausrecht: Ein Gastwirt darf grundsätzlich entscheiden, wer sein Lokal betritt

Zunächst gilt: Eine Gaststätte ist kein öffentlicher Raum. Der Betreiber verfügt über das Hausrecht und kann grundsätzlich entscheiden, wer sich in seinem Betrieb aufhalten darf.

Dieses Recht findet allerdings Grenzen.

Eine davon bildet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). § 19 AGG verbietet bei bestimmten zivilrechtlichen Geschäften Benachteiligungen unter anderem wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Eine politische Überzeugung oder Parteimitgliedschaft gehört dagegen nicht zu den dort ausdrücklich genannten Merkmalen.

Das ist ein wichtiger Unterschied, denn aus einer moralischen oder gesellschaftlichen Bewertung folgt nicht automatisch eine rechtliche.


Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich bereits mit einem vergleichbaren Konflikt

Wie komplex die Abwägung zwischen politischer Überzeugung und privatem Hausrecht sein kann, zeigt ein Fall, mit dem sich das Bundesverfassungsgericht beschäftigt hat.

Dabei ging es um einen ehemaligen NPD-Vorsitzenden, gegen den eine private Hotelbetreiberin wegen seiner politischen Überzeugungen ein Hausverbot ausgesprochen hatte.

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2019 fest, dass sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz kein genereller Anspruch ableiten lässt, wonach private Rechtsbeziehungen grundsätzlich nach denselben Gleichheitsmaßstäben gestaltet werden müssen wie staatliches Handeln.


Auf Seiten des Hotels standen unter anderem das Hausrecht und die unternehmerische Berufsfreiheit. Das in die Zukunft gerichtete Hausverbot blieb bestehen. Anders sah es bei einem bereits vertraglich vereinbarten Aufenthalt aus: Insoweit hatte zuvor der Bundesgerichtshof zugunsten des Betroffenen entschieden.

Der Berliner Restaurantfall ist damit nicht automatisch entschieden – die konkreten Umstände sind entscheidend. Er zeigt aber: „Politische Diskriminierung“ bedeutet im Verhältnis zwischen privaten Unternehmen und ihren Kunden nicht automatisch, dass ein Hausverbot rechtswidrig ist.


Doch was rechtlich möglich ist, muss gastronomisch nicht richtig sein

Und genau hier beginnt für uns die eigentlich interessante Diskussion.

Wir sehen die gesellschaftliche Entwicklung kritisch, Menschen aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit aus alltäglichen Bereichen des Lebens auszuschließen, solange sie sich dort friedlich und regelkonform verhalten.

Dabei spielt für unsere Bewertung keine Rolle, ob es um AfD, CDU, SPD, Grüne, Linke oder eine andere demokratisch zugelassene Partei geht.

Man muss die politischen Positionen eines Gastes nicht teilen. Ein Wirt muss Maximilian Krah politisch genauso wenig zustimmen wie Robert Habeck, Friedrich Merz, Heidi Reichinnek oder Lars Klingbeil.

Aber muss er überhaupt wissen, was der Gast wählt?

Wir finden: Nein.

Denn wenn wir akzeptieren, dass ein AfD-Politiker ausschließlich wegen seiner Parteizugehörigkeit hinausgeworfen wird, müssen wir konsequenterweise auch akzeptieren, wenn ein anderer Gastwirt einen Grünen-, Linken-, CDU- oder SPD-Politiker mit derselben Begründung nicht bedienen möchte.

Das wäre eine Entwicklung, die wir für problematisch halten.


Eine Kneipe ist seit jeher ein Ort unterschiedlicher Meinungen

Gerade Gastronomie hat gesellschaftlich eine besondere Funktion.

Am Stammtisch können ein Handwerker, Unternehmer, Rentner, Student und Angestellter nebeneinandersitzen. Der eine wählt CDU, der nächste SPD, AfD oder Grüne – und vielleicht möchte ein weiterer überhaupt nichts von Politik wissen.

Das war und ist Teil der Kneipenkultur.

Natürlich bedeutet das nicht, dass ein Gastronom jedes Verhalten dulden muss. Ganz im Gegenteil.

Für uns sollte die entscheidende Grenze das Verhalten im Betrieb sein.

Wer Mitarbeiter beleidigt, andere Gäste bedroht, Menschen aufgrund ihrer Herkunft herabwürdigt, Gewalt verherrlicht oder den Betriebsfrieden stört, muss mit Konsequenzen rechnen.

Dann wird der Gast allerdings wegen seines Verhaltens hinausgeworfen – nicht aufgrund einer vermuteten oder bekannten politischen Gesinnung.


Was bedeutet das für Dresdens Gastronomen?

Der Berliner Fall mag geografisch weit entfernt erscheinen. Die zugrunde liegende Frage betrifft jedoch jeden gastronomischen Betrieb in Dresden.

Darf ein Restaurant beispielsweise öffentlich erklären:

„AfD-Mitglieder bedienen wir nicht“?

Und was wäre umgekehrt mit:

„Mitglieder der Grünen sind bei uns nicht willkommen“?

Oder einem Wirt, der Mitglieder der Linkspartei, CDU oder SPD grundsätzlich ausschließt?

Rechtlich können die konkreten Konstellationen unterschiedlich zu beurteilen sein. Gesellschaftlich stellt sich aber immer dieselbe Frage: Wollen wir eine Gastronomie, in der politische Zugehörigkeit darüber entscheidet, wer am Tisch sitzen darf?

Wir wollen das nicht.


Auch wirtschaftlich ist politische Positionierung nicht ohne Risiko

Für Gastronomen kommt eine weitere Dimension hinzu: die wirtschaftliche.

Ein Betrieb darf eine Haltung vertreten. Doch wer aus seinem Restaurant zugleich einen politischen Raum macht, muss damit rechnen, dass Gäste diese Positionierung unterstützen – oder den Betrieb künftig meiden.

Das Bundesverfassungsgericht erwähnte in seinem Hotel-Fall sogar mögliche Beschwerden, Spannungen im Betriebsablauf und Stornierungen anderer Gäste als Teil der Interessenabwägung.

Für einen gastronomischen Unternehmer ist das eine reale Entscheidung.

Positionierung kann Kundenbindung erzeugen. Sie kann aber ebenso Kunden verlieren.

In Zeiten hoher Personal-, Waren- und Energiekosten dürfte sich jeder Gastronom sehr genau überlegen, ob er einen Teil potenzieller Gäste aufgrund ihrer politischen Überzeugungen ausschließen möchte.


Für Dresden geht es um mehr als einen Berliner Streit

Für Dresden bedeutet das, dass die Branche sich mit einer grundsätzlichen Frage auseinandersetzen sollte: Welche Rolle soll Gastronomie in einer zunehmend polarisierten Gesellschaft spielen?

Für die Region ist das relevant, weil gerade Restaurants, Gasthöfe und Kneipen außerhalb der Großstadtzentren häufig noch stärker gesellschaftliche Treffpunkte sind. Dort begegnen sich Menschen, die politisch wenig miteinander gemeinsam haben.

Aus unserer Sicht sollten wir diese Räume erhalten.


Die Redaktion von Lust auf Dresden begleitet die Entwicklung der Dresdner Gastronomie und Hotellerie seit mehreren Jahren und steht regelmäßig im Austausch mit Betrieben, Verbänden und Branchenvertretern.

Dabei erleben wir eine Branche, die ohnehin mit zahlreichen Konflikten umgehen muss: steigende Kosten, Personalmangel, verändertes Konsumverhalten und zunehmende gesellschaftliche Polarisierung.

Die Frage, welche politische Meinung ein Gast vertritt, sollte aus unserer Sicht nicht noch zum nächsten Auswahlkriterium werden.


Unsere Haltung: Entscheidend ist das Verhalten des Gastes

Sollte sich der Berliner Vorfall so bestätigen, wie ihn die betroffenen Politiker schildern, halten wir die Entscheidung des Betreibers gesellschaftlich für falsch.

Nicht weil es AfD-Politiker betrifft.

Sondern weil wir denselben Maßstab bei jeder politischen Partei anlegen würden.

Ein friedlicher Gast sollte zunächst ein Gast sein.

Ob er AfD, CDU, SPD, Grüne oder Linke wählt, sollte für den Restaurantbesuch keine Rolle spielen.

Verstößt jemand dagegen gegen Regeln, beleidigt Mitarbeiter oder Gäste oder gefährdet den Betriebsfrieden, ist die Situation eine andere. Dann besitzt ein Gastronom nicht nur das Recht, sondern gegebenenfalls auch die Verantwortung einzugreifen.

Aus unserer Sicht sollte deshalb eine einfache Regel gelten: Nicht die politische Meinung entscheidet darüber, wer bleiben darf – sondern das Verhalten im Lokal.

Gerade Gastronomie kann damit etwas bewahren, das gesellschaftlich zunehmend verloren zu gehen droht: einen Ort, an dem Menschen mit vollkommen unterschiedlichen Ansichten trotzdem nebeneinandersitzen können.

Wir werden beobachten, ob sich der Berliner Betreiber noch zu den Vorwürfen äußert und ob aus dem Fall eine weitergehende rechtliche oder politische Auseinandersetzung entsteht.


GastroRadar Dresden

Erhalten Sie jede Woche die wichtigsten Branchenentwicklungen für Gastronomie, Hotellerie und Tourismus.

👉 Jetzt kostenfrei abonnieren

👉 Eigener Artikel mit Top-Platzierung anfragen


Mehr Einordnung statt Schlagzeilen?

Wir analysieren Entwicklungen der Gastronomie regelmäßig.

👉 Weitere Themen im Gastro-Radar

👉 News-Ticker für aktuelle Entwicklungen


Diskussionsfrage:

Sollten Gastronomen friedliche Gäste wegen ihrer Parteizugehörigkeit hinauswerfen dürfen – oder sollte in einem Restaurant ausschließlich das Verhalten des Gastes zählen?


Tags:


Autor:

Dirk Andersch

Redaktion Lust auf Dresden

20250203_112601.jpg

TOP-NEWS!

Was ist kulinarisch los in Dresden und Umgebung

Einmal wöchentlich stellen wir die Top-Genuss-News aus Dresden & der Region für dich zusammen und senden dir diese Information per E-Mail.

Danke für deine Anmeldung

Du weißt etwas, worüber wir unbedingt berichten sollten, dann kannst Du hier deine Nachricht direkt an unsere Redaktion senden.

Mehr aus Dresden & der Region entdecken

Du willst noch mehr aktuelle Entwicklungen, Restauranttipps und Trends aus der Stadt und der Region entdecken?
Dann schau auf unseren Übersichtsseiten vorbei und bleib immer auf dem neuesten Stand.
bottom of page