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Will die Politik die Branche kaputt machen?


Umfragen zur 2G-Regel treiben die Spaltung der Gesellschaft nur noch weiter voran!

Dresden, 22.09.2021

Jetzt also doch! 2G-Optionsmodells auch für die Innengastronomie in Sachsen!

Nachdem Sachsen-Anhalt und andere Bundesländer die 2G-Option bereits auf den Weg gebracht hatte, zieht Sachsen jetzt nach.


Die neue Corona-Schutzverordnung gilt vom 23. September bis einschließlich 20. Oktober.


Argumentiert wird diese Entscheidung mit solchen Formulierungen wie; ...wir wollen damit einen Schritt Richtung Normalität gehen. Niemand sei verpflichtet, jeder könne für sich selbst abwägen, so Sozialministerin Köpping (SPD). Sachsen-Anhalts Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA zeigte sich fassungslos.

“Wenn die Politik diese Branche kaputt machen will, dann soll sie dies offen kommunizieren!


Wenn eine Regierung eine Impfpflicht heimlich durch die Hintertür umsetzen will, ist dies feige und macht sprachlos!”, heißt es in einer DEHOGA-Erklärung. “Die Bevölkerung zu spalten und dies indirekt hauptsächlich auf den Schultern unserer Branche zu laden, macht einfach nur noch sauer!”


Man sei zwar für das Impfen, doch die Umsetzung dürfe nicht auf dem Rücken einer Branche ausgetragen werden. “Die Feigheit der Politik darf nicht weiterhin die unternehmerische Freiheit bestimmen! Es müssen klare Regeln her, aber dies im Einklang mit der Freiheit des Unternehmertums, denen die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und Gästen das oberste Gut ist!”

Die Auswirkungen der Einschränkungen seien verheerend und werden von der Politik geduldet und sogar verschärft! Es ist nicht tragbar, dass weiterhin mit der Stabilität der Arbeitgeber gespielt wird, zumal diese in den vergangenen Monaten schon hart an Ihre psychischen und wirtschaftlichen Grenzen kamen!”

(Quelle: dubisthalle.de, 12.09.2021)


Nach unseren eigenen Recherchen gibt darüber hinaus es eine Vielzahl an lokalen Gastgeben, die nicht nur völlig im Unklaren hinsichtlich dieser Regeloptionen sind, noch über das Prozedere, auch arbeitsrechtlich und im Umgang einer sachdienlichen Anwendung wissen, was zu tun und was besser zu unterlassen ist.


Diese unselige Debatte über „Privilegien für Geimpfte“ macht das Land und deren Bevölkerung kaputt! Der Staat steht in der Verantwortung die Grundrechte zu respektieren. Es bedarf demnach guter Gründe, diese einzuschränken.


Die derzeit verfügbaren Impfstoffe sind gar nicht für alle zugelassen. Daher ist jede Debatte über ein direkte oder indirekte Impfflicht überflüssig!


Von Genesenen, Geimpften und negativ Getesteten geht ein vergleichbares Infektionsrisiko aus. Sie sind daher auch gleich zu behandeln.


Vor diesem Hintergrund stellt sowohl die 3G-Regelung wie auch die 2G-Regelung einen klaren Verstoß und Widerspruch in sich dar. Geht die Gefahr der Infizierung von allen Menschen aus, so müssen sich auch alle Menschen den gleichen Bedingungen beugen.


Es macht weder Sinn noch ist es nachvollziehbar, weshalb gesunde getestete Menschen außen vor bleiben sollen, während Genesene und Geimpfte, die das gleiche Infektionsrisiko in sich tragen, dann ohne Maske und Sicherheitsabstand aufeinander treffen dürfen.


Die regionalen, nationalen und internationalen Durchbruchinfektionen belegen zweifelsfrei diese Tatsache und es kann nur eine Erklärung dafür geben - den Druck auf Ungeimpfte weiter und massiv zu erhöhen, wohlwissentlich, dass allein das Impfen zu keiner „sterilen Immunität“ führt.

Das ist paradox, denn es wäre um so vieles einfacher, aufgrund aktueller Erkenntnisse und Erfahrungen sich politisch einzugestehen, dass es eine Fehleinschätzung war zu glauben, dass mit der Impfung die Probleme beseitigt werden können und stattdessen einen Kurswechsel anzusteuern, der auf das Gemeinwohl aller Menschen ausgerichtet ist.


Mit der aktuell geltenden neuen Regeloption für Sachsen, die ab Morgen in Kraft tritt, sollen ungeimpfte Arbeitnehmer dann einen Testnachweis beim Arbeitgeber erbringen, wenn dieser sich für die Anwendung von 2G entscheidet. Dies käme ja dann einer Offenbarung über den eigenen Impfstatus gleich, welcher wiederum im Widerspruch zum Datenschutz steht, der diese Auskunftspflicht zumindest für solche Berufsgruppen bisher nicht vorsieht.


Liebe Gastgeber,

Ihr habt Fragen zu den Regeln oder bereits Entscheidungen getroffen, wie ihr euch hier hier positionieren werdet und welche Regel ihr anwenden werdet, dann schreibt uns oder teilt es uns über die sozialen Netzwerke mit, wir freuen uns auf jede Rückmeldung.


Mit kulinarischen Grüßen

Dirk Andersch

 

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