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Mehrwegangebotspflicht ab 01. Januar 2023!


Mehrwegangebotspflicht ab 01. Januar 2023!
Mehrwegangebotspflicht ab 01. Januar 2023!

Dresden, 29.06.2022

Nicht mehr lange hin, dann tritt die neue Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Gastronomen sind gut beraten, sich frühzeitig auch auf diese Maßnahme vorzubereiten.

In wie weit die steigende Verknappung von Rohstoffen auch Auswirkungen auf die umfangreiche Bereitstellung von Mehrwegbechern, -essensboxen, -tellern und -besteck haben wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer beurteilen.


Sicher ist allerdings, dass auch diese Klimamaßnahme die Branche vor weitere neue Herausforderungen stellen wird.


FRAGEN & ANTWORTEN zur Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht nach §§ 33, 34 Verpackungsgesetz (neu) gibt es hier.



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