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Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie ab Januar wieder bei 19 Prozent


Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab Januar wieder bei 19 Prozent
Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab Januar wieder bei 19 Prozent

Dresden, 25.11.2023

Vier Bundesländer sind im Bundesrat mit Vorstößen gescheitert, die zum Jahresende auslaufende reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft beizubehalten oder zu verlängern. Entsprechende Entschließungsanträge fanden in der Länderkammer am Freitag keine Mehrheit. Bayern wollte den niedrigeren Steuersatz von sieben Prozent für Speisen auch auf Getränke ausweiten.


In der Pandemie war der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Diese Maßnahme zur Unterstützung von Restaurants war befristet. Die geplante Rückkehr zum gewohnten Steuersatz wurde mehrfach verschoben. Die Ampel-Koalition besteht nun darauf, dass der Steuersatz Anfang 2024 wieder auf 19 Prozent steigt.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte im Bundesrat: „Tausende von Existenzen sind betroffen, in ganz Deutschland.“ Wenn man sparen wolle, dann besser an anderer Stelle wie beim Bürgergeld oder beim Heizungsgesetz.


Tourismusministerin Michaela Kaniber (CSU) warnte vor Folgeschäden über die Gastronomie hinaus. «Diese Steuererhöhung ist kurzsichtig, weil die erhofften Einnahmen deutlich geringer ausfallen werden, wenn sich viele das Essen gehen nicht mehr leisten können.» Leidtragende seien Gäste und Wirte. „Aber es trifft darüber hinaus die ganze Wertschöpfungskette, also zum Beispiel auch Bäcker, Metzger und Landwirte.“

Er verwies unter anderem auch darauf, dass ein steigender Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie insbesondere kleinere Einkommen treffen würde und dass die suggerierten 3,5 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen bei Weitem nicht erreicht würden, weil die Gastronomie durch wegbrechende Gäste und Betriebe weniger Steuern erwirtschaften werde. „Das erste Opfer der unsoliden Haushaltspolitik ist die Gastronomie. Die Erhöhung der Gastro-Steuer ist ein schwerer Fehler. Sie schadet unseren Betrieben, vernichtet Arbeitsplätze und Existenzen – und heizt die Inflation wieder neu an. […] Unsere Wirtshäuser, Restaurants, Kneipen und Hotels sind Orte der Begegnungen und ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie im Vergleich zu unseren Nachbarländern nicht benachteiligt werden, sondern wettbewerbsfähig bleiben“, so Söder. Auch Anträge von Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen zur Entfristung bzw. Verlängerung der sieben Prozent fanden keine Mehrheit.


Bayern hatte einen weiteren Antrag, der unter anderem die Entfristung der sieben Prozent vorsieht, zum Wachstumschancengesetz eingebracht. In den Wortbeiträgen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wurde ebenso deutlich für die Aufnahme der sieben Prozent ins Wachstumschancengesetz plädiert. Der Bundesrat hat entschieden, dass der Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz angerufen wird. Damit bleiben dieser Antrag Bayerns und unser Thema auf der politischen Agenda.

(Quelle: Tageskarte)

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