THG-Prämie für Ladesäulen abrufen und Einnahmen erhöhen
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THG-Prämie für Ladesäulen abrufen und Einnahmen erhöhen



Dresden, 15.04.2024

Der Klimawandel ist inzwischen bittere Realität geworden! Fast monatlich gemessene Hitzerekorde, zunehmende Dürrephasen und Überschwemmungsszenarien sowie der ansteigende Meeresspiegel legen davon eindrücklich Zeugnis ab. Daher haben sich die Staaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet, bis Mitte des Jahrhunderts klimaneutral zu wirtschaften. Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) ist eine der Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.

Dabei kaufen große Verschmutzer aus der Mineralölindustrie Zertifikate von Marktteilnehmern, die nachhaltig wirtschaften. Die Erlöse kommen seit Anfang 2022 auch Haltern von Elektrofahrzeugen zugute. Außerdem können Betreiber von öffentlichen Ladestationen die mit der Quote verbundene THG-Prämie beantragen. Wie ist dabei vorzugehen?


Was genau ist die THG-Quote?

Die THG-Quote soll dabei helfen, im Sektor Verkehr die Emissionen von CO2 spürbar zu reduzieren. Große Konzerne und Unternehmen aus der Mineralölbranche sind verpflichtet, einen gewissen Anteil ihrer Produkte klimaneutral zu erzeugen. Diese Quote beträgt in diesem Jahr 9,25 Prozent. Sie wird bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent angehoben. Werden diese Werte nicht erreicht, drohen hohe Strafzahlungen. In der Realität ist es allerdings unwahrscheinlich, dass die Konzerne die Quote einhalten werden.

Sie können die Strafzahlungen aber umgehen, indem sie Zertifikate von Marktteilnehmern kaufen, die nachhaltig wirtschaften. Dadurch wird die THG-Quote zu einem Hebel, Klimaschutzmaßnahmen zu finanzieren, ohne dass der Staatshaushalt belastet wird. Seit einiger Zeit können Betreiber von Stromtankstellen die THG-Prämie für Ladesäulen beantragen und ihre Umsätze steigern. Außerdem kommen die Gelder Haltern von E-Autos zugute.


Was soll mit der THG-Quote bezweckt werden?

Der Gesetzgeber hatte bei der Einführung der THG-Quote die folgenden Ziele auf dem Zettel:

  • Sukzessive Preissenkungen im Bereich Elektromobilität.

  • Schrittweise Verteuerung fossiler Brennstoffe.

  • Beschleunigung des Ausbaus einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur.

  • Verminderung des Verkehrsaufkommens auf Autobahnen, Landstraßen und in Innenstädten.


Wer erhält die THG-Prämie?

Prämienberechtigt sind alle Halter von Elektrofahrzeugen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich dabei um ein Motorrad, einen Pkw, ein Nutzfahrzeug oder einen Bus handelt. Fahrzeuge mit Hybridmotor sind dagegen nicht prämienberechtigt.

Des Weiteren können Betreiber von Ladestationen die THG-Prämie beantragen, sofern die Einrichtung der Öffentlichkeit zugänglich ist und den Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV) entspricht (siehe unten). Fuhrparkbesitzer, die ihre Flotte elektrifizieren möchten, profitieren doppelt, indem sie die THG-Quote sowohl für die Fahrzeuge als auch für die Ladestation beantragen.


THG-Quotenhandel wird online über

Vermittlungsunternehmen abgewickelt

Wenn jeder der Millionen Berechtigten seine THG-Prämie selbst mit den Konzernen aushandeln würde, würde der bürokratische Aufwand überhandnehmen. Daher sind beim THG-Quotenhandel seriöse Vermittlungsunternehmen wie EMOVY zwischengeschaltet. Diese sammeln die Anträge online und bearbeiten sie im Paket.


Bundesumweltamt stellt Zertifikate aus.

Die gebündelten Anträge werden samt den benötigten Unterlagen ans Bundesumweltamt geschickt. Das Amt prüft die Anliegen, stellt für alle berechtigten Anträge ein Zertifikat aus und sendet diese an den Quotenhändler zurück. Die Vermittler verkaufen die Zertifikate en gros an die Unternehmen. Sobald die Zahlung eingegangen ist, überweist das Unternehmen die Prämien anteilig an seine Kunden und behält für seine Bemühungen eine Bearbeitungsgebühr ein.


THG-Prämie für Ladesäule beantragen

Halter von E-Autos müssen nur die Kopien eines Lichtbildausweises und des Fahrzeugbriefs auf der Website des Quotenhändlers hochladen sowie eine Bankverbindung angeben. Innerhalb von drei Monaten wird die Prämie ihrem Konto zugeschrieben.

Besitzer von Stromtankstellen müssen etwas mehr Aufwand betreiben, bei dessen Bewältigung das Vermittlungsunternehmen unterstützend zur Seite steht. So müssen die Ladesäulen der LSV entsprechen. Außerdem sind sie bei der Bundesnetzagentur zu melden.


Anmeldung bei der Bundesnetzagentur

Für die Registrierung fordert die Bundesnetzagentur die folgenden Informationen an:

  • Leistung in Kilowatt.

  • Datum der Inbetriebnahme.

  • Bei Schnellladepunkten (>22 kW) wird das Inbetriebnahmeprotokoll benötigt.

  • Genauer Standort, der über Google Maps ermittelt wird.

  • Genaue Anzahl der Ladepunkte.

  • Public Key (Eichschlüssel).

  • Standardisierte Schnittstelle.

  • Art der Steckersysteme.

  • Bezahlsysteme und die damit verbundenen Authentifizierungsverfahren.


Was gibt die Ladesäulenverordnung vor

Die wichtigste Bedingung der LSV bezieht sich auf die öffentliche Zugänglichkeit. Die Ladepunkte müssen von Dritten genutzt werden können und geeicht sein. Eine Beschränkung auf Firmenpersonal oder einen bestimmten Kundenkreis wie Gäste eines Restaurants oder Hotels ist unzulässig. Überdies ist den Nutzern genügend Zeit einzuräumen, um die Batterie ihres Fahrzeugs vollständig aufzuladen.

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