Wiedereröffnung Gastronomie: Schankanlagen müssen gereinigt werden!
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Wiedereröffnung Gastronomie: Schankanlagen müssen gereinigt werden!

Dresden


Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt bittet dringend um Beachtung: Nach der pandemiebedingten Zwangspause für die Gastronomie ist Vorsicht geboten bei der Inbetriebnahme von Schankanlagen. In einer vorübergehend stillgelegten Zapfanlage kann es zur Vermehrung von Keimen kommen. Damit Getränke frei von Krankheitserregern sind, müssen Zapfanlagen vor der Nutzung zunächst gründlich gereinigt werden.


Dieses Erfordernis gilt gemäß DIN 6650-6 Getränkeschankanlagen als nicht erfüllt, wenn in einer festgeschriebenen Menge eines Getränks coliforme Keime, Escherichia coli, Fäkalstreptokokken oder Pseudomonas aeruginosa sowie sulfidreduzierende, sporenbildende Anaerobier enthalten sind. In stillgelegten Zapfanlagen können sich auch Hefen und Schimmelpilze bilden und vermehren. Zudem können erhöhte Keimzahlen auf Milchsäurebakterien zurückzuführen sein – zum Beispiel wegen mangelhafter Reinigung und Desinfektion der Schankanlagen. Über einen unhygienischen Zapfhahn kann beispielsweise Bier mit Darmbakterium kontaminiert werden. Wenn in den Leitungssträngen die Flüssigkeiten stagnieren, besteht die Möglichkeit der Bildung eines Biofilms. In dieser dünnen Schleimschicht können Mikroorganismen enthalten sein. Gelangen diese Keime in den Verdauungstrakt, können sie Magenverstimmungen und Durchfälle auslösen.


Kontakt für Gastronomen:

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Telefon 0351-4080521

E-Mail: veterinaeramt@dresden.de

 

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll


Telefon 0351-4882390 | Fax 0351-4882332

Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden | Postfach 120020, 01001 Dresden

 

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