EuGH-Urteil: Alkoholfreie Getränke dürfen nicht als „Gin“ verkauft werden
- Redaktion Lust auf Dresden

- vor 4 Tagen
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Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgt für Klarheit in der Spirituosenwelt – und betrifft zahlreiche Hersteller alkoholfreier Alternativen. Der EuGH entschied, dass alkoholfreie Getränke nicht unter der Bezeichnung „Gin“ vermarktet werden dürfen, selbst wenn klar erkennbar ist, dass es sich um eine alkoholfreie Variante handelt.
Warum das Urteil?
Der Begriff Gin ist in der EU rechtlich genau definiert. Demnach muss Gin:
aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs hergestellt werden
durch Aromatisierung mit Wacholderbeeren entstehen
und mindestens 37,5 % Alkoholgehalt haben
Alle Produkte, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht als Gin bezeichnet werden – auch nicht mit Zusätzen wie „alkoholfrei“ oder „Virgin“.
Hintergrund
Der Fall wurde ausgelöst, nachdem ein Unternehmen ein Produkt unter dem Namen „Virgin Gin Alkoholfrei“ auf den Markt brachte. Ein deutscher Verbraucherschutzverein klagte – mit Erfolg. Das Landgericht Potsdam legte den Fall dem EuGH vor, der nun eindeutig entschied:
➡️ Gin bleibt Gin – und ist exklusiv alkoholhaltigen Spirituosen vorbehalten.
Laut Gericht dient diese klare Regelung dem Verbraucherschutz: Kunden sollen nicht durch ähnlich klingende Produktbezeichnungen getäuscht werden, und Wettbewerbsverzerrungen sollen verhindert werden.
Was Hersteller trotzdem dürfen
Alkoholfreie Wacholder- und Botanical-Getränke können weiterhin verkauft werden – allerdings unter alternativen Bezeichnungen wie:
„Botanical Drink“
„Wacholder-Destillat alkoholfrei“
„Alkoholfreie Spirituosenalternative“
Nur der Begriff Gin ist tabu.
Warum uns das Thema wichtig ist
Im Bereich Bars, Gastronomie und Hotellerie – und damit auch für viele unserer Genusspartner – gewinnt der Markt für alkoholfreie Alternativen rasant an Bedeutung. Klar definierte Begriffe sorgen für Orientierung, Transparenz und Fairness – für Gäste wie für Anbieter.
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Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und journalistisch eigenständig aufbereitet. Einzelne Angaben orientieren sich an Berichten aus regionalen Medien, insbesondere zur aktuellen Entwicklung in der Gastrolandschaft.










