Landeshauptstadt Dresden - Erweiterung der Sondernutzung für Handel und Gastronomie
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Landeshauptstadt Dresden - Erweiterung der Sondernutzung für Handel und Gastronomie

Aktualisiert: 8. Juli 2021

Dresden, 05.07.2021


Die Erweiterung der Sondernutzung für Handel und Gastronomie von Außenflächen auf Fußwegen, Plätzen und Parkflächen ist ab sofort und befristet bis zum 31. Oktober 2021 möglich. Die Reglung wird gemäß dem Beschluss zur Sondernutzungssatzung (V0915/21) umgesetzt.


Bürgermeister Stephan Kühn: „Mit diesem Stadtratsbeschluss wollen wir mehr Außengastronomie ermöglichen und so der Branche helfen, insbesondere im Sommer Ihre pandemiebedingten Verluste zumindest etwas auszugleichen.“


Simone Prüfer, Amtsleiterin des Straßen- und Tiefbauamtes: „Uns ist es gelungen, die Regelungen so anzupassen, dass wir die Verbesserungen für den Handel und die Gastronomen kurzfristig umsetzen können.“



Weitere Informationen zur Antragsberechtigung, Voraussetzungen sowie zur Antragstellung finden Sie auf unserer Homepage: https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erweiterung-der-sondernutzung-fuer-handel-und-gastronomie.php

 

Landeshauptstadt Dresden

Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll


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