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„Likör ohne Ei“ – Urteil erlaubt Bezeichnung für veganen Eierlikör

Likör ohne Ei

Ein kleiner Hersteller wagte es – und vor dem Landgericht Kiel setzte er sich durch: Ein Likör, der kein Ei enthält, darf tatsächlich „Likör ohne Ei“ heißen. Damit ist ein bemerkenswerter Rechtsstreit um eine vegane Spirituosen-Alternative beendet – zumindest vorläufig.


Was war los?

Ein Hersteller aus Schleswig-Holstein brachte einen veganen Likör auf Sojabasis mit Rum heraus, der bewusst unter dem Namen „Likör ohne Ei“ angeboten wurde. Ein Branchenverband, der die klassischen Eierlikör-Produzenten vertritt, sah darin eine unzulässige „Anspielung“ auf den Begriff Eierlikör – und klagte.


Urteil und Begründung

Das Landgericht Kiel entschied am 28. Oktober 2025, dass die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ zulässig ist, da sie keine Irreführung darstellt. Die Richter argumentierten, dass die Formulierung eine klare Abgrenzung gegenüber Eierlikör darstelle und daher europarechtliche Verbraucherschutz­vorschriften nicht verletzt seien. Auf die Formulierung „Alternative zu Eierlikör“ wurde ebenfalls eingegangen – hier sah das Gericht ebenfalls keine unzulässige Verbindung, solange klar erkennbar bleibt, dass kein Ei verwendet wird. Eine Besonderheit: Trotz des gewonnenen Prozesses muss der Hersteller dennoch 5.000 Euro zahlen – wegen eines früheren Verstoßes gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung.


Relevanz für Hersteller & Verbraucher

  • Für Hersteller pflanzlicher oder vegane Alternativen zu klassischen Spirituosen bedeutet das Urteil: Marken­bezeichnungen, die transparent machen, was nicht enthalten ist, können rechtlich durchsetzbar sein.

  • Für Verbraucher heißt es: Die Kennzeichnung „ohne Ei“ wird nicht automatisch als irreführend gewertet – wenn klar ist, dass kein Ei verwendet wurde.

  • Der Fall zeigt, wie stark das Spannungsfeld zwischen Traditionsschutz (klassischer Eierlikör) und Innovationsfreiheit (vegane Alternativen) geworden ist.


Einschätzung

Ich sehe in diesem Urteil einen kleinen Meilenstein für Anbieter von veganen und kombinierten Genuss­produkten – gerade in der Gastronomie und im Spirituosen­bereich. Es unterstreicht, wie wichtig Transparenz bei Inhaltsstoffen und Marken­kommunikation ist. Für Gastronomen gilt: Wer eine Alternative anbietet, darf sie bezeichnen – solange keine Irreführung vorliegt.


Tags & Keywords

Likör ohne Ei, vegane Spirituose, Eierlikör Alternative, Landgericht Kiel Urteil, Verbraucherschutz, Spirituosenverordnung, Markenrecht, Innovation Gastronomie, Genuss ohne Ei, #lustaufdresden


Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und journalistisch eigenständig aufbereitet. Einzelne Angaben orientieren sich an Berichten aus regionalen Medien, insbesondere zur aktuellen Frage, darfLikör, der kein Ei enthält, tatsächlich „Likör ohne Ei“ heißen?

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