Trinkgeld im Job – Was erlaubt ist und was nicht
- Redaktion Lust auf Dresden

- 7. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

In vielen Dienstleistungsberufen gehört Trinkgeld zum Alltag – oft sogar zur unverzichtbaren Einkommensquelle. Doch was viele nicht wissen: Auch für diese freiwillige Zuwendung gibt es klare Regeln im Arbeitsrecht.
Was genau ist eigentlich Trinkgeld?
Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung des Kunden, die zusätzlich zum Rechnungsbetrag geleistet wird – meist als Dankeschön für guten Service. Juristisch betrachtet handelt es sich dabei um eine Anstandsschenkung. Das bedeutet: Der Arbeitgeber darf das Trinkgeld nicht auf das Gehalt anrechnen, aber der Arbeitnehmer kann es auch nicht einklagen.
Trinkgeld vs. Bedienzuschlag – Wo liegt der Unterschied?
Nicht jede zusätzliche Zahlung ist Trinkgeld. Bedienzuschläge sind verpflichtender Teil der Rechnung, etwa ein sogenanntes „Metergeld“ bei Umzugsunternehmen. Diese gelten als Arbeitsentgelt und unterliegen ganz regulär der Lohn- und Steuerpflicht.
Darf der Arbeitgeber Trinkgeld einbehalten oder verteilen?
Nein. Trinkgeld, das direkt vom Kunden an Mitarbeitende gezahlt wird, gehört diesen auch. Zahlt der Gast per Karte und das Trinkgeld landet zunächst beim Arbeitgeber, muss dieses an das Personal weitergegeben werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn ein internes Tronc-System vereinbart wurde – ein Pool, in dem Trinkgeld gesammelt und fair aufgeteilt wird. Die Kriterien dafür müssen nachvollziehbar sein, etwa nach Arbeitszeit oder Funktion. Wichtig: Die Mitarbeitenden müssen in die Regelung einbezogen sein.
Besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber?
Eine generelle Auskunftspflicht über die Trinkgeldhöhe gibt es nicht – es sei denn, sie wurde vertraglich oder betrieblich festgelegt, z. B. bei gemeinschaftlicher Verteilung.
Bargeld oder Karte – darf das Personal bestehen?
Beschäftigte dürfen nicht auf Barzahlung bestehen, selbst wenn Trinkgeld per Karte oft nicht direkt bei ihnen ankommt. Die Entscheidung liegt beim Kunden – dennoch ist Bargeld oft die sicherere Option, besonders bei Paketdiensten und Lieferpersonal.
Muss Trinkgeld versteuert werden?
Nein, wenn es direkt und freiwillig vom Kunden gegeben wird. Es bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei. Anders sieht es bei Trinkgeld aus, das vom Arbeitgeber über ein Tronc-System oder als Teil des Gehalts ausgezahlt wird – dann fallen Steuern und Sozialabgaben an.
Wie viel Trinkgeld ist üblich?
Das variiert:
In der Gastronomie: meist zwischen 5 und 20 Prozent des Rechnungsbetrags.
Bei Friseuren, Taxis oder Lieferdiensten: etwa 10 Prozent sind üblich.Wichtig: Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben – Trinkgeld bleibt immer freiwillig.
Fazit:
Trinkgeld ist und bleibt ein Zeichen der Wertschätzung. Wer es bekommt, darf sich freuen – und sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Arbeitgeber hingegen dürfen nicht eigenmächtig darüber verfügen. Transparente Regeln im Betrieb helfen dabei, Missverständnisse zu vermeiden und die Motivation im Team zu stärken.
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Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und journalistisch eigenständig aufbereitet. Einzelne Angaben orientieren sich an Berichten aus den Medien, insbesondere zum Thema "Trinkgeld".










