top of page

Bundesregierung will „begleitetes Trinken“ ab 14 abschaffen – Schutz junger Gehirne im Fokus

Eltern mit ihrem Sohn diskutieren das Thema

In Deutschland darf bislang, laut Jugendschutzgesetz (§ 9 JuSchG), Bier und Wein ab 14 Jahren konsumiert werden – solange eine sorgeberechtigte Person anwesend ist. Diese Form des „begleiteten Trinkens“ soll nun abgeschafft werden. Laut dem Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Hendrik Streeck (CDU), sei der Trend bei Jugendlichen gerade gegenteilig: Viele begännen gar nicht erst mit dem Alkoholkonsum. Dies wolle man gezielt fördern – denn auch in Begleitung bleibe Alkohol schädlich, insbesondere für das sich entwickelnde Gehirn.


Bereits im Juni 2025 hatten die Gesundheitsminister der Länder ein Verbot gefordert und appellierten an eine Reform des Jugendschutzgesetzes, die aus dem Jahr 1952 stammt. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken befürwortet diesen Schritt.


Eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH zeigt, dass 65 % der Deutschen die Abschaffung des begleiteten Trinkens ab 14 Jahren unterstützten. Zudem sprechen sich 52 % dafür aus, das gesetzliche Mindestalter für Bier und Wein auf 18 Jahre anzuheben. Auch Werbebeschränkungen für Alkohol werden von 67 % befürwortet.


Hintergrund und Argumente im Überblick:

Argument

Erläuterung

Gesundheitliche Risiken

Alkohol wirkt toxisch – besonders während der Hirnentwicklung. Studien zeigen kein unbedenkliches Konsumniveau bei Jugendlichen DIE WELT+2DIE WELT+2.

Erziehungsmythos

Die Anwesenheit der Eltern mindert die Risiken nicht. Suchtbeauftragte betonen: Alkohol bleibt gefährlich – ein Begleiten verharmlost Konsum DeutschlandfunkBILD.

Gesellschaftlicher Rückhalt

Große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet strengere Regeln – deutliche gesellschaftliche Zustimmung für präventive Maßnahmen DIE WELT


Tags & Keywords

Keywords: begleitetes Trinken, Jugendschutzgesetz, Alkohol 14-Jährige, Suchtprävention, Hendrik Streeck, Gesundheitsminister, Alkoholkonsum Jugend, Forsa-Umfrage, Alkoholwerbung, 18-Jahre-Mindestalter.


Tags:

Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und journalistisch eigenständig aufbereitet. Einzelne Angaben orientieren sich an Berichten aus regionalen Medien, insbesondere zur aktuellen Entwicklung dieses Gesetzes über begleitendes Trinken.

20250203_112601.jpg

TOP-NEWS!

Was ist kulinarisch los in Dresden und Umgebung

Einmal wöchentlich stellen wir die Top-Genuss-News aus der Region für dich zusammen und senden dir diese Information per E-Mail.

Danke für deine Anmeldung

Du weißt etwas, worüber wir unbedingt berichten sollten, dann kannst Du hier deine Nachricht direkt an unsere Redaktion senden.

bottom of page