Urteil: Gastronomen müssen kritische Online-Bewertungen akzeptieren
- Redaktion Lust auf Dresden

- 14. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

Ein aktueller Beschluss des Landgerichts Berlin vom 7. August 2025 sorgt für Klarheit im Umgang mit Restaurantbewertungen im Internet: Subjektive Kritiken – selbst wenn sie negativ ausfallen – sind in der Regel zulässig und müssen von den Betreibern hingenommen werden. Entscheidend ist, dass keine falschen Tatsachen behauptet werden.
Geschmack ist keine Rechtsfrage
Ausgangspunkt des Falls war die Klage einer Restaurantinhaberin, die eine schlechte Bewertung auf einer Online-Plattform löschen lassen wollte. Ein Gast hatte unter anderem angemerkt, dass das Essen „nicht sein Geschmack“ gewesen sei und das „Salz-Pfeffer-Verhältnis“ nicht gestimmt habe. Das Gericht stellte klar: Solche Formulierungen sind persönliche Meinungsäußerungen und damit durch die Meinungsfreiheit geschützt. Über Geschmack lasse sich nicht objektiv urteilen – und schon gar nicht streiten.
Keine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass diese Form der Kritik keinen relevanten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Gastronomin darstellt. Sternebewertungen und kurze Kommentare sind alltäglich und werden von Nutzern als subjektive Einschätzungen verstanden. Nur bei klar falschen Tatsachenbehauptungen oder beleidigenden Inhalten besteht eine realistische Chance auf Löschung.
Falscher Streitwert – falsches Gericht
Die Klägerin hatte den Streitwert mit 5.000 Euro angegeben. Das Landgericht sah dafür jedoch keine Grundlage, da kein konkreter wirtschaftlicher oder immaterieller Schaden nachgewiesen wurde. Die Zuständigkeit liege daher beim Amtsgericht.
Pflicht zum richtigen Meldeweg
Ein weiterer zentraler Punkt: Bewertungsplattformen sind nicht automatisch für Nutzerkommentare verantwortlich. Nach der EU-Verordnung Digital Services Act (DSA) müssen Beanstandungen über das offizielle Meldeverfahren der Plattform eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht, um eine rechtliche Prüfpflicht auszulösen.
Bedeutung für Gastronomie und Plattformen
Für Gastronomen bedeutet das Urteil: Kritische Meinungen gehören zum Geschäft. Wer sich juristisch wehren will, sollte zunächst prüfen, ob tatsächlich falsche Tatsachen im Raum stehen – und dann das formgerechte Meldeverfahren nutzen. Plattformbetreiber hingegen erhalten durch das Urteil Rechtssicherheit, solange sie ein funktionierendes und leicht zugängliches Beschwerdesystem anbieten.
Handlungsempfehlung
Für Gastronomen: Kritik sachlich prüfen, zwischen Meinung und falscher Behauptung unterscheiden, offizielle Meldewege nutzen.
Für Gäste: Bewertungen sollten wahrheitsgemäß und respektvoll formuliert sein – beleidigende oder unwahre Aussagen können rechtliche Folgen haben.
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Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und journalistisch eigenständig aufbereitet. Einzelne Angaben orientieren sich an Berichten aus regionalen Medien, insbesondere zur aktuellen Rechtsprechung zu Online-Bewertungen.










