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Ab 2026 dauerhaft 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen


Kassenzettel für die Buchhaltung

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland dauerhaft der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie. Damit löstt die Bundesregierung ein lang diskutiertes Versprechen ein – zur Freude der Branche, aber auch mit gemischten Erwartungen auf Gästeseite.


Entlastung für Gastgeber – Hoffnung für Gäste?

Die Maßnahme wurde nun offiziell von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im Haushaltsplan 2026 verankert. Der DEHOGA Sachsen zeigt sich zufrieden. Präsident Jens Dzurny begrüßt die Umsetzung als „ein wichtiges Signal für Vertrauen und Verlässlichkeit“. Die dauerhafte Absenkung soll nicht nur wirtschaftlich entlasten, sondern der Branche Investitionsspielräume verschaffen – insbesondere für Personalbindung, qualitative Weiterentwicklung und moderne Gastlichkeit.


Doch kommt die Entlastung bei den Gästen an?

Viele Gastronomen haben in den vergangenen Jahren unter enormen Kostensteigerungen gelitten – von Energie über Lebensmittel bis hin zu Löhnen. Die reduzierte Steuerlast schafft nun Luft, um Preiserhöhungen abzufedern oder bestenfalls sogar rückgängig zu machen. Doch laut einer aktuellen Umfrage bezweifeln viele Gäste, dass sie am Ende wirklich vom Steuervorteil profitieren – zu tief sitzt die Skepsis gegenüber Preisentwicklungen in der Gastronomie.


Die Perspektive der Gastgeber

Mehrwertsteuer hin oder her – die Leidenschaft für Gastlichkeit bleibt das, was Gastronomie ausmacht. Viele familiengeführte Betriebe in Sachsen, die während der Krisenjahre um ihre Existenz gekämpft haben, sehen in der Entlastung einen Lichtblick. Es ist eine Chance, die Gastronomiekultur als Ort der Begegnung, Lebensfreude und Qualität zu bewahren – in Dresden, Chemnitz und ganz Deutschland.


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