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Dauerhafte Mehrwertsteuer-Senkung für Gastronomie: Entlastung mit Vorbehalt

Freie Plätze in einem Restaurant

Das Bundeskabinett hat jüngst einen Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 % auf 7 % zu senken. Damit folgt die Regierung dem, was bereits im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD beschlossen wurde.


Was geplant ist:

  • Nur Speisen, nicht Getränke, werden mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert.

  • Die Gesetzesänderung soll dauerhaft gelten und bringt vor allem Gastronomen mehr Planungssicherheit.

  • Der Staat rechnet mit Steuerausfällen in Milliardenhöhe – allein für 2026 wird eine Belastung von über 3,4 Mrd. € erwartet.


Kritik & ungelöste Probleme: Warum der Nutzen stark begrenzt sein könnte

Trotz dieser politischen Entscheidung wird in Fachkreisen und Branchenverbänden darauf hingewiesen, dass die Steuerersparnis allein keine Garantie dafür ist, dass Restaurantbesuche deutlich günstiger werden. Hier die zentralen Gegenargumente:

  • Kostensteigerungsdruck: Energie, Personal, Lebensmittel und Wareneinkauf sind maßgeblich teurer geworden. Auch der Mindestlohn soll steigen. Diese Kostenbelastungen können die Effekte der Steuerentlastung weitgehend aufzehren.

  • Weitergabe an Kunden ist freiwillig: Der Gesetzentwurf legt fest, dass Gastronomen selbst entscheiden, ob sie die gesunkenen Steuern in Form von niedrigeren Preisen an die Gäste weiterreichen oder die Entlastung intern nutzen (z. B. zur Gewinnverbesserung, zur Kostendeckung oder für Investitionen).

  • Preisspirale & Inflation: Die Inflation – besonders bei Lebensmitteln und Energiekosten – plus gestiegene Betriebs- und Personalkosten könnten dazu führen, dass die Steuerersparnis nicht spürbar beim Verbraucher ankommt. Einige Gastronomen warnen, dass sie trotz gesenkter Steuer gezwungen sind, die Preise stabil zu halten oder nur geringfügig zu senken.


Einschätzung: Was bedeutet das für Verbraucher und Gastronomen?

Für Gastronomen bietet die Maßnahme eine Chance zur Entlastung – vor allem bei den laufenden Fixkosten und bei der Kalkulation. Sie könnte helfen, Preisniveaus stabil zu halten und das finanzielle Risiko etwas zu mildern.

Für Verbraucher hingegen ist zu erwarten, dass nicht alle Preisnachlässe voll oder überhaupt weitergegeben werden – die Entlastung dürfte eher moderat sein. Einige Angebote könnten günstiger werden, andere bleiben preislich unverändert, weil der Betrieb die Ersparnis zur Deckung gestiegener Kosten nutzen muss.


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  • Mindestlohn und Kostensteigerung


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Hinweis: Dieser Beitrag wurde auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen erstellt und journalistisch eigenständig aufbereitet. Einzelne Angaben orientieren sich an Berichten aus thematischen Medien, insbesondere zur aktuellen Entwicklung zum Thema Mehrwertsteuersenkung auf Speisen.

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