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HHC in Deutschland verboten – was jetzt gilt


HHC-Vapes und mit Cannabinoiden
HHC Bild: unsplash.com

Ist HHC in Deutschland legal? Das gilt in der Gastronomie


Noch vor einem Jahr waren HHC-Vapes und mit Cannabinoiden angereicherte Blüten an vielen Dresdner Verkaufsstellen erhältlich – heute sind sie verschwunden. Seit Juni 2024 ist HHC in Deutschland offiziell verboten. Das betrifft nicht nur Hersteller und Shops, sondern auch Konsument:innen, die sich nun in einem Markt mit neuen, kaum regulierten Stoffen wie Superior, H2 und H3 zurechtfinden müssen.

Auch in der Gastronomie wirft das Thema Fragen auf: Wie gehen Bars, Kneipen oder Clubs mit Cannabinoid-Konsum um? Welche Verantwortung liegt bei den Betrieben – und was ist erlaubt? Ein Blick auf die Lage im Sommer 2025.


Was ist HHC – Hintergrund & Produkte

HHC steht für Hexahydrocannabinol – ein halbsynthetisches Cannabinoid, das chemisch eng mit THC verwandt ist. Es entsteht durch Hydrierung von Delta-9-THC, einem Verfahren, das bereits seit den 1940er-Jahren bekannt ist, aber erst in den letzten Jahren an kommerzieller Bedeutung gewonnen hat. Anders als klassisches THC kommt HHC in der Cannabispflanze nur in minimalen Spuren vor und muss industriell hergestellt werden.

Lange bewegte sich HHC in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone. Es wurde nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst und war deshalb frei verkäuflich – meist über Online-Shops, Headshops oder Automaten. Die Nachfrage stieg, nicht zuletzt durch das Versprechen: ähnlich wirksam wie THC, aber (noch) legal.

Die Produkte am Markt unterschieden sich in ihrer Darreichung:

  • HHC-Vapes: HHC wurde als HHC Vape in E-Liquid-Form verkauft und über Vape Pens konsumiert. Besonders bei jüngeren Zielgruppen verbreitet.

  • HHC-Blüten: Hierbei handelte es sich größtenteils um CBD-Nutzhanfblüten, die nachträglich mit HHC angereichert wurden. Sie sollten wie herkömmliche Cannabisblüten konsumiert werden.

  • HHC-Öle: Weniger verbreitet, aber erhältlich als Tinkturen zum oralen Gebrauch oder zur Beimischung in Lebensmitteln.

Die Wirkung wurde oft als „milder als THC, aber spürbar psychoaktiv“ beschrieben. Da es jedoch keine klaren Dosisempfehlungen oder Standards gab, variierte die Erfahrung stark – je nach Produktqualität und individueller Reaktion. Auch die Analytik war unsicher: In vielen Fällen war der exakte Gehalt an HHC oder möglichen Nebenprodukten gar nicht deklariert.

Mit dem wachsenden Markt wuchs auch die Kritik: unklare gesundheitliche Auswirkungen, fehlende Langzeitstudien und eine fehlende Regulierung machten HHC zunehmend zur Zielscheibe gesundheitspolitischer Debatten.


Rechtliche Lage im August 2025

Im Juni 2024 wurde Hexahydrocannabinol (HHC) in Deutschland offiziell verboten. Grundlage dafür war die fünfte Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). Seither ist es untersagt, HHC herzustellen, zu vertreiben oder zu importieren. Auch verwandte Substanzen wie HHC-P oder HHC-AC sind seitdem illegal.

  • Der Besitz kleiner Mengen bleibt zwar straffrei, doch der Erwerb nach Inkrafttreten der Regelung gilt als strafbare Handlung.

Seit dem Verbot beobachten Fachbehörden und Politik die Entwicklungen rund um neue Substanzen wie Superior, H2 und H3, die sich aktuell noch außerhalb des NpSG bewegen. Ob und wann diese Stoffe ebenfalls reguliert werden, ist Gegenstand laufender Bewertungen auf Bundesebene.


Warum wurde HHC verboten?

Das Verbot von HHC hatte mehrere Gründe, die sowohl gesundheitspolitischer als auch rechtlicher Natur sind:

  • Fehlende wissenschaftliche Grundlage

Es existierten keine belastbaren toxikologischen Studien zur kurz- oder langfristigen Wirkung von HHC. Auch mögliche Nebenwirkungen wie Angstzustände, Kreislaufprobleme oder psychische Reaktionen konnten nicht zuverlässig eingeschätzt werden.

  • Kritische Bewertungen durch Fachbehörden

Nationale und europäische Institute, darunter das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, beurteilten die Sicherheitslage als lückenhaft und rieten von einer weiteren Verbreitung ab.

  • Unklare Produktzusammensetzung

Viele HHC-Produkte enthielten zusätzlich unbekannte oder falsch deklarierte Stoffe. Insbesondere bei Blüten und Ölen traten Verunreinigungen auf, die ein Risiko für Konsument:innen darstellten.

  • Trendhafte Verbreitung und Verfügbarkeit

HHC entwickelte sich binnen kurzer Zeit zum Massenprodukt – erhältlich über Automaten, Onlinehändler und Spätis. Besonders die leichte Zugänglichkeit war ein politisch umstrittener Punkt.

  • Zielgruppenfokus und Grauzonennutzung

Kritiker warfen Anbietern vor, gezielt junge Menschen anzusprechen und rechtliche Lücken auszunutzen – etwa durch kreative Produktbeschreibungen oder fehlende Alterskontrollen.

Die Kombination dieser Faktoren führte letztlich zum Verbot. Es war nicht nur eine Reaktion auf bereits bestehende Probleme, sondern auch ein präventiver Schritt, um eine neue Welle unregulierter Cannabinoide frühzeitig zu stoppen.


Hinweise für Gastronomen in Dresden

Konkrete lokale Verordnungen rund um HHC gibt es derzeit nicht – weder durch die Stadt Dresden noch durch spezifische Gaststättenverbote. Das Thema fällt bislang nicht unter die kommunale Polizeiverordnung oder die Hygienevorschriften für gastronomische Betriebe wie Cafés, Bars oder Restaurants. Auch seitens der Gesundheitsbehörden liegen derzeit keine öffentlichen Warnungen oder Empfehlungen zum Umgang mit HHC-Produkten vor.

Für die Gastronomie gilt aktuell allein das Bundesrecht: Der Verkauf oder das Anbieten von HHC ist verboten. Darüber hinaus besteht für Betreiber:innen keine Pflicht, ihre Gäste aktiv über die Gesetzeslage zu informieren oder den Konsum im Lokal zu unterbinden – solange keine illegale Abgabe stattfindet. Allerdings könnten insbesondere Clubs oder Raucherkneipen in den Fokus geraten, wenn auf dem Gelände HHC-Produkte verkauft werden. In solchen Fällen kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, auch ohne eigenes Zutun.

Thematisch schlägt sich hier eine Brücke zu dem Umgang mit Cannabis-Produkten in Gastronomiebetrieben nach der Legalisierung in Deutschland: Auch dort liegt ein Teil der Verantwortung bei den Gastronom:innen selbst. Speziell in Raucherkneipen oder abgetrennten Bereichen entscheiden viele Betriebe eigenständig, ob sie den Konsum erlauben oder untersagen – etwa durch Hausrecht oder klare Hinweise im Eingangsbereich. Eine ähnliche Praxis könnte sich auch auf neuartige Substanzen wie H2 oder Superior übertragen, solange diese nicht eindeutig gesetzlich geregelt sind.

Kurz gesagt: Klare interne Regeln und eine transparente Kommunikation mit dem Team und den Gästen helfen, mögliche Konflikte zu vermeiden – besonders in Zeiten, in denen sich der rechtliche Rahmen noch laufend verändert.


Auswirkungen auf den Markt

Mit dem Verbot von HHC im Sommer 2024 kam für viele Händler:innen und Konsument:innen ein abrupter Schnitt. Bis dahin waren Vapes, Blüten und Öle mit dem Wirkstoff bundesweit verfügbar – dann verschwanden sie nahezu über Nacht aus dem Sortiment. Die Branche musste sich neu aufstellen.

  • Rückzug und Umorientierung

Online-Shops deaktivierten Produktseiten, Automaten wurden entfernt, Regale leergeräumt. Besonders kleinere Anbieter traf das hart: Wer stark auf HHC spezialisiert war, verlor auf einen Schlag einen großen Teil seines Geschäfts. Einige versuchten, schnell auf andere Produkte umzusteigen.

  • Neue Substanzen, neue Unsicherheit

Kurz darauf kamen Ersatzstoffe wie Superior, H2-CBD oder H3-THC auf den Markt. Sie gelten als rechtlich noch nicht erfasst – also (vorerst) legal –, bewegen sich aber in einer bekannten Grauzone. Die Vermarktung erinnert stark an frühere HHC-Angebote: ähnlich in Wirkung, kaum geprüft, oft schlecht deklariert.

  • Verbraucher:innen zwischen Misstrauen und Neugier

Für viele Konsument:innen ist die neue Produktwelt unübersichtlich. Was genau drin ist? Unklar. Wie stark die Wirkung ausfällt? Schwankt. Vertrauen in Anbieter und Produkte ist oft begrenzt – besonders bei fehlender Kennzeichnung oder Herkunftsnachweis.

  • Regulierung rückt näher

Behörden beobachten die Entwicklung aufmerksam. Erste Verfahren laufen, und es ist wahrscheinlich, dass auch die neuen Substanzen bald gesetzlich reguliert werden. Die Branche reagiert mit Ausweichbewegungen – doch der Handlungsspielraum wird enger.

Der HHC-Boom ist vorbei – zurück bleibt ein Markt im Umbruch. Zwischen rechtlichen Graubereichen und neuen Produkten bleibt die Lage unsicher. Wer hier bestehen will, braucht Überblick, Anpassungsfähigkeit und ein gutes Gespür für Risiken.


Fazit: Zwischen Verbot und Verunsicherung

Mit dem HHC-Verbot hat sich der Cannabinoid-Markt neu ausgerichtet. Wo früher rechtliche Lücken genutzt wurden, ist heute mehr Klarheit gefragt. Hersteller reagieren mit innovativen Alternativen, und auch Konsument:innen zeigen ein wachsendes Interesse an Transparenz und Qualität. Die rechtlichen Entwicklungen bringen Bewegung in die Branche – und schaffen Raum für eine bewusstere Auseinandersetzung mit neuen Wirkstoffen und vertrauenswürdigen Händlern für Cannabinoid-Produkte.



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